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Bundesumweltministerium legt Entwurf für Altfahrzeuggesetz vor

Das Bundesumweltministerium hat am 10. August den Entwurf für ein Altfahrzeuggesetz vorgelegt. Danach können die Besitzer ihre schrottreifen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge künftig kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Für Neuwagen soll dies nach Verabschiedung des Gesetzes unmittelbar, für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge ab dem Jahre 2007 gelten. „Das Gesetz wird die Hersteller veranlassen, ihre Fahrzeuge zukünftig von Anfang an umweltfreundlicher und recyclinggerechter zu konstruieren“, sagte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Mit dem Gesetz wird die europäische Altfahrzeugrichtlinie vom Herbst letzten Jahres in deutsches Recht umgesetzt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen verpflichtet werden, ein dezentrales Netz von Annahmestellen für ihre jeweiligen Altfahrzeuge einzurichten. Die mit der Rücknahme und Verwertung verbundenen Kosten werden den Herstellern und Importeuren angelastet. Das Bundesumweltministerium erwartet, dass das Gesetz nicht nur bei der Konstruktion der Fahrzeuge, sondern auch bei den Verwertungs- und Recyclingverfahren einen Innovationsschub auslösen wird. Der Entwurf sieht vor, bis zum Jahre 2006 mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts der Altfahrzeuge zu verwerten und mindestens 80 Prozent in den Stoffkreislauf zurückzuführen oder als Gebrauchtteile wieder zu verwenden. Bis zum Jahre 2015 steigen diese Verwertungsziele auf 95 Prozent für die Verwertungs- und 85 Prozent für die Recyclingquote. Bei der Produktion von Fahrzeugen und Bauteilen soll ab 01. Juli 2003 auf die Verwendung von giftigen Schwermetallen verzichtet werden.

Der Entwurf des Altfahrzeuggesetzes sowie weitere Informationen sind auf der BMU-Homepage zu finden.

 

 Rubrik Leben/Mobilität/Auto


 

 

Datum:10. 8. 2001
Quelle:BMU

 




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