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Umweltfreundliche Gasklimageräte steuerbegünstigt

Wie die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mitteilt, gibt es jetzt eine bundesweit einheitliche Regelung für die Besteuerung von Gasklimageräten: Gasklimageräte werden steuerlich wie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) behandelt und bedürfen vor ihrer Inbetriebnahme der Erteilung einer Erlaubnis durch das jeweils zuständige Hauptzollamt.

Bei Jahresnutzungsgraden von über 70 Prozent wird die Mineralölsteuer zurückerstattet. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen und der Jahresnutzungsgrad nachzuweisen. Da Gasklimageräte den Wärmepumpeneffekt nutzen, wird der geforderte Jahresnutzungsgrad in der Regel erreicht. Hierdurch verringern sich die Energieeinsatzkosten unter heutigen Rahmenbedingungen um mehr als zehn Prozent.

Hiermit folgt die Finanzverwaltung einem Vorschlag der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. zur Besteuerung der in Großserien gefertigten Gasklimageräte. Mit dieser Regelung honoriert der Gesetzgeber die Ressourcen schonende Technik, die sich sowohl zur Beheizung als auch zur Kühlung von Räumen eignet. Bei der in Deutschland dominierenden Beheizung erreichen die Geräte über den Wärmepumpeneffekt COP-Werte von bis zu 1,4. Dieses entspricht einem „Wirkungsgrad“ – bezogen auf die eingesetzte Brennstoffenergie – von 140 Prozent. Die hohen Wirkungsgrade über 100 Prozent werden durch die Nutzung von Umweltwärme erreicht. Zusätzlich können die Geräte – z. B. im Sommer – zum Kühlen eingesetzt werden. Berücksichtigt man, dass der Antriebsmotor der Wärmepumpe direkt mit dem Primärenergieträger Erdgas betrieben wird, ergibt sich ein zusätzlicher Bonus, da keine Umwandlungsverluste, wie etwa in Kraftwerken, auftreten.

Bisher war die steuerliche Einordnung der Gasklimageräte nicht einheitlich geklärt, da es sich bei ihnen in Deutschland um eine neue Anwendungstechnik handelte. Mittlerweile sind Geräte von großen Herstellern auf dem deutschen Markt erhältlich; weltweit werden seit mehreren Jahren mehr als 500.000 Gasklimageräte eingesetzt. Mit der steuerlichen Einordnung liegt nun eine klare Grundlage für Investoren und Planer vor. Die Unsicherheit, die seit der Markteinführung in Deutschland bestand, ist somit beendet. Einer weiteren Verbreitung dieser umweltfreundlichen Technik steht somit nichts mehr im Wege.

Datum:28.06.2005
Quelle:ASUE
Autor:ASUE

 




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