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Pfusch am Bau an der Wurzel bekämpfen

(Berlin) - Ob Eigenheim oder Gewerbeimmobilie - Baumängel sind an der Tagesordnung. Der Baupfusch scheint aufgrund des angespannten Wettbewerbs zuzunehmen. Die jährlichen Verluste werden mit ca. elf Milliarden DM beziffert. Bauherren und Auftraggeber sind meist nicht vom Fach oder in der Lage, Vertrags- und Qualitätsunterschiede sofort zu erkennen. Viele Unannehmlichkeiten lassen sich jedoch vermeiden, wenn der Bauherr vor Auftragsvergabe etwa auf die gewerberechtliche Zulassung des betreffenden Betriebes achtet und sich des unabhängigen Sachverstandes Beratender Ingenieure versichert.

Baupfusch ist zumeist vorprogrammiert, wenn sich Bauherren bei der Wahl der Baufirmen keine Zeit nehmen. Vollends ausgeliefert ist der Bauherr, wenn Planung, Ausführung und Überwachung in einer Hand liegen. Angebote einzuholen und sie sorgfältig zu vergleichen, sollte selbstverständlich sein. Nicht der Preis ist allein entscheidend, denn das billigste Angebot ist oft nicht das beste.

Wer ein Haus errichtet, erwartet tadellose Bauausführung. Wie können sich Bauherren, Käufer oder auch Mieter vor „Pfusch am Bau“ schützen? 100prozentigen Schutz gibt es sicher nicht. Gute Handwerker von schlechten zu unterscheiden, ist nicht einfach. Auch wenn Bauherren und Auftraggeber bei der Auswahl der Betriebe für ihr Bauvorhaben noch so sorgfältig vorgehen, sich beispielsweise Empfehlungen einholen und Referenzobjekte nennen lassen und die Arbeiten der Handwerksbetriebe begutachten, sind sie ohne unabhängige Unterstützung nicht vor Pannen gefeit.

An einem normalen Eigenheimbau sind mehr als 15 Gewerke beteiligt. Die meisten davon arbeiten direkt auf der Baustelle. Die Schnittstellen zwischen den Gewerken sind immer potentielle Fehlerquellen. Da jedoch immer häufiger auf vielen Baustellen unzureichend ausgebildete Arbeitskräfte am Werk sind, ist eine durchgehende unabhängige Qualitätskontrolle in allen Phasen des Baus dringend angezeigt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb von Anfang an neutralen Sachverstand einbeziehen. Das könnten etwa die freiberuflichen und unabhängigen Mitglieder der Baukammer Berlin sein. Beratende Ingenieure und Sachverständige bieten eine umfassende und auf die Wünsche der Kunden zugeschnittene baubegleitende Qualitätssicherung und Mängelvermeidung an. Die Fachleute treten auch vor Gericht auf, wenn es zu Auseinandersetzungen zweier Parteien kommt. Abgesichert ist der Bauherr im Falle eines Falles auch durch die Haftpflichtversicherung, die jeder Beratende Ingenieur vorhält.

Zum Angebot Beratender Ingenieure zählen u.a. auch Beratung bei Haus- und Grundstücksfragen, ein Check von Planungsunterlagen und Baubeschreibung, Beurteilung von Gebrauchtimmobilien, Wertermittlungen von Grundstücken, Gütefeststellung nach Bauphasen, Baugrunduntersuchungen oder Baustoffprüfungen. Auf Wunsch des Bauherren prüfen sie auch, ob Preis und Leistung der eingekauften Bauarbeiten in angemessenem Verhältnis stehen. Da jeder Investor individuelle Schwerpunkte setzt, werden im Gespräch die zu prüfenden Sachverhalte gemeinsam festgelegt.

Übrigens: Nicht blindlings folgen sollte der Bauherr den zweifelhaften Angeboten von Mammutorganisationen. TÜV und Dekra sind wachsendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Wen kann es da wundern, dass die einstigen Monopolisten ihren halbamtlichen Ruf einsetzen, um neue Geschäftsfelder zu erschließen. Ihre seltenen Baustellenbesuche krönen Dekra und TÜV mit der Vergabe von Gütesiegeln und Gebäudepässen. Die hin und wieder erfolgende Begehung der Baustelle soll dem Bauherrn suggerieren, dass der Bauträger die einschlägigen DIN-Normen und Bauvorschriften eingehalten und die vertraglich vereinbarte Qualität geliefert hat. Dieses lückenhafte Verfahren lehnt die Baukammer Berlin als unzureichend ab.

Verbraucherschutz am Bau erfordert nachgewiesene Kompetenz, Unabhängigkeit und intensive unabhängige Überwachung in allen Bauphasen. Die Erfüllung dieses hohen Anspruchs gewährleisten freiberufliche Beratende Ingenieure.
 


 

 

Datum:16. 2. 2001
Quelle:Baukammer Berlin
Autor:RA Dr. Peter Traichel
Weitere Informationen
(http://www.ingenieur.de/baukammer-berlin)

 




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