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Richtiger Umgang mit Tonerkartuschen vermeidet Gesundheitsgefahren

Das Bundesumweltamt weist darauf hin, dass bei sachgemäßem Umgang mit Druckern, Fax- und Kopiergeräten keine Gesundheitsgefährdung durch Tonerstaub zu befürchten ist. Werden moderne Laserdrucker, Fax- und Kopiergeräte regelmäßig gewartet und ordnungsgemäß behandelt, gelangen nur minimale Mengen an Tonerstaub in die Umgebung. Wichtig sei, dass Tonerkartuschen komplett ausgewechselt und nur in Fachbetrieben wiederbefüllt werden. Die Hersteller von Laserdruckern und Kopierern mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" nehmen leere Kartuschen zurück, ebenso die Anbieter von wiederbefüllbaren Toner-Kartuschen mit dem "Blauen Engel".

Tonerstaub sollte nicht eingeatmet werden, da er als gesundheitsschädlich gilt. Eine Gefährdung besteht dann, wenn das Farbpulver in die Raumluft freigesetzt wird. Ein Forschungsprojekt im Auftrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft am Institut für Arbeitssicherheit (BIA) habe jedoch kürzlich gezeigt, so das Bundesumweltamt, dass die während des Betriebs freigesetzten Papier- und Tonerstaubmengen in der Regel vernachlässigt werden können. Vorausgesetzt die Geräte werden vorschriftsmäßig behandelt und regelmäßig gewartet. Folgende fünf Punkte empfiehlt das Umweltbundesamt zu beachten:

  1. Leere Tonerkartuschen sollten komplett ausgewechselt und keinesfalls von Laien, sondern nur in ausgewiesenen Fachbetrieben wiederbefüllt werden.
  2. Bei aufgearbeiteten Tonerkartuschen ist es empfehlenswert, künftig solche zu benutzen, die der neuen Norm DIN 33870 vom Januar 2001 entsprechen.
  3. Sollte durch Defekte oder unsachgemäßen Umgang Tonerpulver verschüttet werden, sollte es umgehend mit einem feuchten Tuch aufgenommen und nicht aufgewirbelt werden.
  4. Tonerkartuschen dürfen nicht gewaltsam geöffnet werden und sollten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
  5. Die Hinweise der Hersteller in den Produktunterlagen bezüglich der Aufstellung und Wartung der Geräte und des Umgangs mit den Tonerbehältern sind zu beachten.

Siehe auch enius-News "Gefahr durch Tonerstaub aus Laserdruckern?" vom 09.03.2001

→ Portal Schadstoffe
 

 

Datum:4. 5. 2001
Quelle:Umweltbundesamt / enius
Autor:Wieland Welsch, Thomas Nowak
Weitere Informationen
(http://www.hvbg.de/d/bia/pro/pr7005.htm)

 




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