 |  | Analyse von Bodenproben nach TA-SiedlungsabfallGesetzliche GrundlagenDritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz: Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen - TA Siedlungsabfall, vom 14. Mai 1993. AnwendungsbereichPrüfungs- und Entscheidungsgrundlage für die Vollzugsbehörden für: - Aufstellung von Entsorgungsplänen (§ 6 AbfG)
- Errichtung, Aufnahme, Änderung, Betrieb von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen (§ 7-9 AbfG)
- Festlegung von Nachsorgemaßnahmen bei Stilllegung von Abfallentsorgungsanlagen (§ 10 AbfG)
- Abfallrechtliche Überwachungen (§ 11 AbfG)
Analytische Parametera) Originalsubstanz - Festigkeit (Flügelscherfestigkeit, axiale Verformung, einaxiale Druckfestigkeit)
- Organischer Anteil des Trockenrückstands der Originalsubstanz (Glühverlust, TOC)
- Extrahierbare lipophile Stoffe der Originalsubstanz
b) Eluat - pH, Leitfähigkeit, TOC, Phenole, As, Pb, Cd, Cr(VI), Cu, Ni, Hg, Zn, Fluorid, Ammonium-Stickstoff, Cyanide (leicht freisetzbar), AOX, wasserlöslicher Anteil (Abdampfrückstand)
Bewertunga) Deponieklasse I - Deponie, in der Abfälle abgelagert werden können, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet.
b) Deponieklasse II - Deponie, in der Abfälle abgelagert werden können, die einen höheren organischen Anteil enthalten als die, die auf Deponien der Klasse I abgelagert werden dürfen, und bei denen auch die Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch größer ist als bei der Deponieklasse I; zum Ausgleich sind die Anforderungen an den Deponiestandort und an die Deponieabdichtung höher.
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