 |  | Kunstoffspielzeug Kunststoffspielzeug kann prinzipiell bei entsprechender sorgfältiger Produktion dieselben gesundheitlichen und sonstigen Standards erfüllen wie Spielsachen aus natürlichen Rohstoffen. Die gesetzlichen Maßstäbe (siehe Hauptkapitel Spielzeug) an Spielsicherheit sind dieselben, und auch bei den erlaubten chemischen Komponenten werden die gleichen Maßstäbe angesetzt. Die Erfahrung zeigt aber leider, dass Kunststoffspielzeug viel öfter beanstandet wird als anderes. Die Versuchung, durch Beimischung verschiedener Komponenten die Eigenschaften des Kunststoffs zu "verbessern", ist zuweilen offenbar übermächtig, und oft können Verunreinigungen in der Produktion zu erheblichen Schadstoffgehalten im Spielzeug führen. Von letzterem sind, wohlgemerkt, Holzspielsachen nicht ausgenommen - bei Kunststoff passiert es nur unverhältnismäßig öfter. Das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen in Südbayern hat im Januar 2000 diesbezüglich folgende Liste veröffentlicht:
Bei der Untersuchung von Spielzeugproben ergab sich hinsichtlich ihrer chemischen Beschaffenheit im Allgemeinen nur eine geringe Beanstandungsquote. In den letzten Jahren wurden Verstöße gegen rechtliche Vorgaben insbesondere in folgenden Fällen festgestellt: - In mehreren Malkreiden, lackierten Holz- und Metallspielwaren sowie Spielzeug-Kochgeschirr wurden Gehalte an löslichen Schwermetallen (insbesondere Blei und Chrom) ermittelt, die z.T. erheblich über den zulässigen Grenzwerten lagen. Als Spitzenwert ergab sich bei einem lackierten Holzschiff eine Bleiabgabe von 20000 mg/kg; dies entspricht einer ca. 200-fachen Grenzwertüberschreitung.
- Einige Spielwaren aus Kunststoff, darunter auch Automaten-Spielzeug, enthielten verschluckbare Kleinteile aus weichmacherhaltigem Polyvinylchlorid, obwohl kein Hinweis zur Altersbeschränkung ("Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren") angebracht war. Wenn Kleinkinder diese Teile verschlucken, können die Kunststoffteile bei der Magen-Darm-Passage verhärten und die Darmwand verletzen.
- Zwei Spielzeuge in der Art eines Zauberstabes enthielten gesundheitsschädliche Kohlenwasserstoffe.
- Bei aufblasbarem Wasserspielzeug und Bade-Bilderbüchern aus Kunststoff fiel ein hoher Anteil durch einen intensiven, unangenehmen und stechenden Geruch auf. Diese Produkte entsprachen wegen überhöhter Restgehalte an Lösungsmitteln nicht den rechtlichen Vorgaben.
- Eine Probe Fingermalfarben wies nicht den empfohlenen Bittergeschmack auf und enthielt so hohe Mengen an Konservierungsstoff, dass eine Eignung zur Gesundheitsschädigung gegeben war.
- In einigen Boxhandschuhen für Kinder, die bereits durch einen bittermandelartigen Geruch auffielen, wurde Nitrobenzol in gesundheitsschädlichen Mengen nachgewiesen.
- Mehrere Holzspielwaren (Puzzle, Memo-Spiele) waren wegen hoher Formaldehydabgabe zu beanstanden.
- Einige weitere Spielzeugproben fielen durch Inhaltsstoffe auf, die aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes unerwünscht sind:
- Bei einem Puppenkleid wurden ungewöhnlich hohe Dioxingehalte ermittelt, die technisch vermeidbar sind.
- In einer Reihe von schleim- bzw. gelartigen Spielmassen und Fingermalfarben wurden unerwünschte Konservierungsstoffe (Borsäure, Chlorkresol, Isothiazolone bzw. Formaldehyd) festgestellt.
Während sich - wie dargestellt - eine gesundheitliche Gefährdung auf Grund der chemischen Zusammensetzung auf Einzelfälle beschränkte, entsprach die Kennzeichnung eines nicht unerheblichen Teils der geprüften Spielwaren nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Mängel betrafen fehlende CE-Zeichen und Herstellerangaben sowie unvollständige Warnhinweise; insbesondere waren bei Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen keine oder nur unzureichende Altersbeschränkungen angebracht.
Kunststoffspielzeug muss also nicht schlecht sein - aber Sie sollten bei der Auswahl etwas "misstrauischer" sein.
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