| |  |  |  | |  |  | Spielzeug
Kinderspielzeug muss bestimmte Sicherheitsnormen erfüllen, wenn es in Deutschland auf den Markt gebracht wird. Für das Inverkehrbringen von Kinderspielzeug besteht die Norm DIN EN 71, deren Anforderungen erfüllt sein müssen. Beim Inverkehrbringen muss das Spielzeug mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, durch die der Hersteller oder Importeur bestätigt, dass das Spielzeug den europäischen grundlegenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Kennzeichnung muss auf dem Spielzeug oder der Verpackung sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein, ebenso wie der Firmenname des Herstellers oder Importeurs. (Das CE-Zeichen stellt einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard dar als die DIN EN 71. Es wurde auch schon wiederholt berichtet, dass CE-Zeichen missbräuchlich auf Produkten angebracht wurden. Das CE-Zeichen darf also nicht als besonderes Sicherheitsmerkmal betrachtet werden). Auf die Chemie in Kinderspielzeug wird aber erst seit kurzer Zeit erhöhter Wert gelegt, wie das PVC-Verbot für Babyspielsachen zeigt. Spielsachen, darunter vor allem Farben, können aber weiter durchaus Schadstoffe enthalten, die Allergien oder andere Probleme auslösen können. Und der Drang, Spielzeug auch in den Mund zu nehmen, hört mit drei Jahren auf. Außerdem empfinden Kinder oft auch fremdartige oder für Erwachsene abstoßend-synthetische Geschmäcker als interessant. (Warum sie sich gleichzeitig weigern, Tomaten oder Möhren zu sich nehmen, wird ein ewig ungelöstes Rätsel der Kinderpsychologie bleiben...).
Anforderungen bezüglich mechanischer Merkmale- Spielzeug muss die erforderliche mechanische Stärke und Festigkeit besitzen, um den Beanspruchungen beim Gebrauch standzuhalten. Dies soll Verletzungen durch scharfe Bruchstellen, Splitter etc. ausschließen.
- Zugängliche Ecken und Kanten, vorstehende Teile usw. müssen so gestaltet sein, dass die Gefahr von Verletzungen so gering wie möglich ist (keine scharfen Kanten, abstehende Holzteile etc.).
- Spielzeug für Kleinkinder sowie ablösbare Teile davon müssen in ihren Abmessungen so beschaffen sein, dass sie weder verschluckt werden noch in die Atemwege gelangen können (Erstickungsgefahr).
- Spielzeuge sowie deren Verpackungen (z.B. Plastikbeutel, Schnüre) müssen die Gefahr des Erstickens oder des Einschnürens ausschließen.
- Die Verletzungsgefahr durch bewegliche Teile an Spielzeug muss so gering wie möglich sein. So werden z.B. Quetschungen von Fingern am Klappmechanismus von Puppenwägen durch eine entsprechende Verriegelung vermieden.
Anforderungen bezüglich elektrischer Merkmale- Spielzeug muss so gestaltet sein, dass die Gefahr eines Stromschlages durch Isolierungen und ähnliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Die Nennspannung darf höchstens 24 Volt betragen.
Anforderungen bezüglich der chemischen Zusammensetzung- Spielzeug muss so hergestellt und gestaltet sein, dass beim Gebrauch die Gesundheit der Kinder durch die stoffliche Zusammensetzung nicht geschädigt wird. Jede Gefahr von Verletzungen oder Vergiftungen durch Verschlucken, Einatmen oder Berührung mit der Haut und Schleimhäuten oder den Augen muss ausgeschlossen sein.
- Bei den möglichen Gefährdungen durch chemische Inhaltsstoffe von Spielzeug ist z.B. an gesundheitlich bedenkliche Farbmittel, Konservierungsstoffe, Weichmacher, Schwermetalle, Lösungsmittel und Formaldehyd zu denken.
- Spezielle Anforderungen gelten für Chemie-Experimentierkästen und bezüglich chemischer Substanzen in Spielzeug wie PVC-Modelliermassen-Sets, Kunststoff-Gussformen-Sets und Modellbaukästen.
Anforderungen bezüglich der Entflammbarkeit- Spielzeug darf bei direkter Einwirkung einer Flamme nicht Feuer fangen oder muss schwer entflammbar bzw. so behandelt sein, dass es den Verbrennungsprozess verlangsamt. Es darf keine explosiven Stoffe bzw. Stoffgemische enthalten.
Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit- Spielzeug ist so zu gestalten, dass Infektions- und Krankheitsgefahren vermieden werden. So muss einer Verkeimung mikrobiell anfälliger Spielwaren wie Fingerfarben oder Knetmassen vorgebeugt werden.
Allgemeine Tipps- Achten Sie beim Spielzeugkauf auf stabile und solide Verarbeitung.
- Prüfen Sie, ob das CE-Zeichen vorhanden ist. Mit diesem Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Spielzeug den oben genannten europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht.
- Lesen Sie sorgfältig die Gebrauchsanweisung und erklären Sie dem Kind, wie das Spielzeug funktioniert.
- Beachten Sie Verwendungsbeschränkungen und spezielle Warnhinweise (z.B.: "Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. Enthält verschluckbare Kleinteile!").
- Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen, insbesondere wenn die Kinder mit dem Spielzeug noch nicht vertraut sind: Unfälle passieren häufig durch unsachgemäßen Gebrauch von Spielzeug. Bedenken Sie: keine noch so strengen Vorschriften können alle Risiken ausschalten.
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 |  |  | |  |  | Folgende Schadstoffe können enthalten sein: |
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Entfernen von alten Tapeten
Bei besonders dicken Tapetenschichten und bei mehrfach gestrichenen Raufasertapeten hilft der Tapetenablöser nur dann, wenn er auch unter die Schicht dringen kann. Dazu ist es ratsam, mit einer
Zackenrolle die oberste Schicht zu perforieren. Die Bahnen sollten dann im feuchten Zustand abgezogen werden.
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