| | Blei | | | | Gruppe: Schwermetalle | CAS-Nr.: 7439-92-1 | Formel: Pb | | Synonyme: | | Lead | | Plumbum |
| | Beschreibung: | Blei ist ein giftiges Schwermetall, dessen Hauptquelle im täglichen Leben Trinkwasserleitungen aus Blei sein können. Kinder vertragen weit weniger Blei als Erwachsene, weil sich das Schwermetall während des Wachstums in ihrem Körper anreichert und auf Dauer schwere Schädigungen des Gehirns hervorrufen kann. Die Folge kann eine mangelnde Intelligenz sein. Eigenschaften:
- bläulich-weißes bis graues, sehr weiches Metall
- unlöslich in Wasser und organischen Lösungsmitteln
- Schmelzpunkt: 327,5°C
- Siedepunkt: 1744°C
- Härte: 1,2 (mit dem Fingernagel ritzbar)
- Dichte: 11,34 g/cm³
| | Verwendung: | Blei wird für Akkumulatoren, für Kabelummantelungen, Behälter und Rohre sowie im Strahlenschutz eingesetzt. Weiterhin findet es Verwendung bei der Herstellung von Pigmenten, Legierungen und anderen Bleiverbindungen. Wegen seiner Giftigkeit und der Eigenschaft, das es im Organismus angereichert wird (kumulative Wirkung), wird die Verwendung von Blei zunehmend vermieden. | | Gesundheitsgefährdung: | | Atembeschwerden bei Inhalation | | Erbrechen bei Inhalation | | Gefahr kumulativer Wirkungen. | | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. | | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. | | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | | Kann das Zentralnervensystem schädigen. | | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. | | Kopfschmerzen bei Inhalation | | Magenkrämpfe bei Inhalation | | Magenkrämpfe bei Verschlucken | | Mattigkeit bei Inhalation | | möglicherweise erbgutverändernd | | möglicherweise krebserzeugend | | Resorptiv wirkender Stoff, stark kumulierend | | Schädigung der Nieren möglich. | | Schädigung des Blutes | | Schläfrigkeit bei Inhalation | | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | | Übelkeit bei Inhalation |
| | Sicherheitshinweise: | | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. | | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. | | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. | | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |
| | Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | MAK-Wert: 0,1 mg/m³ deutsche Trinkwasserverordnung: 0,01 mg/l TCLo Mensch, inhalativ: 0,01 mg/m³ TDLo Mensch (weiblich), oral: 450 mg/kg | | Vorschriften: | |
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