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Organochlorpestizide

Organochlorpestizide sind Organochlorverbindungen, die als Schädlingsbekämpfungsmittel früher in Deutschland eingesetzt wurden und auch heute noch in zahlreichen anderen Ländern Verwendung finden. Bis auf Lindan dürfen heute in Deutschland keine Organochlorpestizide mehr angewendet werden.
Die Organochlorpestizide sind stabile Verbindungen, die sich in fetthaltigen Substanzen (z. B. Milch oder Butter) anreichern können. Zu dieser Stoffgruppe gehören Chlofenotan (DDT), Aldrin, Dieldrin, Endrin, Heptachlor (bzw. -epoxid), Hexachlorbenzol (HCB), <Pentachlorphenol> (PCP), Methoxychlor, Toxaphen, Endosulfan, Chlordan, Hexachlorcyclohexan (HCH, Lindan).

Gesundheitsgefährdung
Seit dem Verwendungsverbot sind die Verunreinigungen von Lebensmitteln mit Organochlorpestiziden deutlich zurückgegangen. Seit etwa 1985 sind die Konzentrationen in allen fetthaltigen Lebensmitteln konstant. Rückstände in Lebensmitteln stellen nach derzeitigem Wissensstand, soweit die geltenden Höchstmengen und Grenzwerte eingehalten werden, kein nennenswertes Gefährdungspotential dar.

Leichte Vergiftungen mit Organochlorpestiziden durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt (z. B. mit PCP-haltiger Lederbekleidung) können zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, motorischer Unruhe, Zuckungen, Zittern, und gesteigerter Atemtätigkeit führen.

Schwere Vergiftungen können wiederkehrend Krampfanfälle, akutes Lungenödem, Atemlähmung, Herz-Kreislaufversagen, Herzrhythmusstörungen sowie Leber- und Nierenschäden auslösen.
Verwendung
Für den Wohnbereich spielt die Verwendung von Organochlorpestiziden in Holzschutzmitteln die größte Rolle. Quellen können deshalb vor allem Holzoberflächen von Wandverkleidungen, Balken, Türen, Vertäfelungen, Böden, Fenstern oder Möbeln sein sowie Dachstühle, Fachwerk und andere Holzkonstruktionen.

Darüber hinaus können z. B. Pentachlorphenol und Lindan in folgenden Produkten enthalten sein:
  • Textilien wie Leder, Markisen, Zelte;
  • Klebstoffe;
  • Farben und Lacke;
  • Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen und Pflanzenschädlingen;
  • Mineralöle.
In Deutschland ist heute die Anwendung von Organochlorpestiziden praktisch verboten. Einzige Ausnahme ist Lindan.
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