p-Phenylendiamin |
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Gruppe: Allergene |
CAS-Nr.: 106-50-3 |
Formel: C6H8N2 |
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Synonyme: |  | 1,4-Benzoldiamin |  | 1,4-Phenylendiamin |  | 4-Aminoanilin |  | PPD |  | p-Diaminobenzol |
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Beschreibung: | p-Phenylendiamin ist ein farbloser bis schwach roter, an der Luft dunkel werdender, kristalliner Feststoff. Er ist in Wasser nur wenig löslich, in einigen organischen Lösungsmitteln dagegen gut. Schmelzpunkt: 145-147 °C Siedepunkt: 267 °C |
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Verwendung: | p-Phenylendiamin ist Zwischenprodukt bei der Herstellung von Azofarbstoffen (z. B. zur Pelzfärbung), Pharmazeutika und Photochemikalien. Darüber hinaus dient es als Hilfsstoff in der Kunststoffindustrie. p-Phenylendiamin und einige seiner Abkömmlinge dürfen in Kosmetika verwendet werden, z. B. als Haarfärbemittel. Sie sind wahrscheinlich die Ursache für viele allergische Reaktionen bei Friseuren. |
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Gesundheitsgefährdung: |  | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |  | möglicherweise krebserzeugend |  | Reizt die Augen. |  | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
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Sicherheitshinweise: |  | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. |  | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |  | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. |  | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |  | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |  | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
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Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | Luftgrenzwert am Arbeitsplatz nach TRGS 900: 0,1 mg/m³ WGK 3: stark wassergefährdend |