Orthophenylphenol |
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Gruppe: Fungizide |
CAS-Nr.: 90-43-7 |
Formel: Orthophenylphenol: C12H10O Natrium-Orthophenylphenolat: C12H9O− Na+ |
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Synonyme: |  | 1,1'-Diphenyl-2-ol |  | 2-Biphenylol |  | 2-Hydroxybiphenyl |  | E 231 |
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Beschreibung: | Farblose bis gelb-rötliche Kristalle, Schuppen oder Pulver. Orthophenylphenol ist in Alkohol und Ether löslich, nicht aber in Wasser. Schmelzpunkt: 58-60°C Siedepunkt: 286°C
In vielen Anwendsbereichen kommt nicht Orthophenylphenol selbst, sondern sein Natriumsalz, das Natrium-Orthophenylphenolat zum Einsatz. Natrium-Orthophenylphenolat ist wasserlöslich und kann deshalb auch in wäßriger Lösung angewendet werden. |
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Verwendung: | In Form des wasserlöslichen Natrium-Salzes (Natrium-Orthophenylphenolat) als technisches Konservierungsmittel und als Desinfektionsmittel für Seifen und dergleichen. Bei Citrusfrüchten bzw. ihren Schalen sind Orthophenylphenol (E 231) bzw. das Natrium-Salz (E232) als Konservierungsmittel gegen Schimmelbefall (Fungizid) erlaubt. Die Schalen derart behandelter Früchte können nicht verzehrt werden. |
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Gesundheitsgefährdung: |  | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |  | Giftig für Wasserorganismen. |  | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
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Sicherheitshinweise: |  | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |  | Staub nicht einatmen. |
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Grenzwert, Richtwerte, Einstufungen: | Als Lebensmittelzusatz E 231 (Orthophenylphenol) und E 232 (Natrium-Orthophenylphenolat) zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten mit einer Höchstmenge von 12 mg/kg zugelassen. |