Unternehmer darf nur erprobte Baustoffe verwenden Ein Bauunternehmer darf nur erprobte Baustoffe verwenden. Der Einsatz von nicht erprobten Stoffen ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Bauherrn sei vertragwidrig und daher fehlerhaft, möglicherweise sogar arglistig, entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG). Die Folge: der Unternehmer muss einen daraus resultierenden Schaden in vollem Umfang ersetzen (Az.: 7 U 392/00). Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage einer Hauseigentümerin statt. Diese hatte einem Unternehmer 1983 den Auftrag erteilt, an ihrem Haus eine Vollwärmeisolierung anzubringen. Dabei verwendet der Unternehmer allerdings noch nicht erprobte Stoffe, die sich in den Folgejahren als ungeeignet erwiesen.
Datum: | 2. 8. 2001 | Quelle: | Anwalt-Suchservice |
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