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selektiver Rückbau, kontrollierter Rückbau
Nach gesetzlichen Verordnungen ist bei Abbruchmaßnahmen eine gesonderte Erfassung von Baustoffen sowie die Trennung von kontaminierten und unbelasteten Materialien Pflicht. Der Abbruch einer Immobilie mit Abrissbirne und Sprengkommando gehört damit der Vergangenheit an. An ihre Stelle rücken Maßnahmen, die eine "sensible" Demontage bis auf den früheren Rohbau mit anschließendem Abbruch gewährleisten. Ziel des Rückbaues ist es, eine möglichst sortenreine Erfassung der verwertbaren Anteile, der Störstoffe und der als besonders überwachungsbedürftig eingestuften Abfälle zu erreichten. Kurz gesagt die verwendeten Baumaterialien zu selektieren.
Ein entsprechend konzipierter und minutiös geplanter selektiver Rückbau einer Immobilie bis auf den ursprünglichen Rohbau mit anschließendem Abbruch der Restsubstanz muss in jedem Stadium der Ausführung gewährleistet sein.
Die Experten der enius bestehen aus einem professionellen Team, das bei Rückbaumaßnahmen von Industrieanlagen, Krankenhäusern, Schulen etc. umfangreiche Erfahrungen gesammelt hat und von der Ersterkundung über die erforderlichen Planungs- und Ausschreibungsaufgaben bis hin zur Bauüberwachung und Endkontrolle eine fachmännische und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausführung gewährleistet.
Dadurch wird sicherstellt, dass der selektive Rückbau eines Gebäudes nicht zuletzt aufgrund der Minimierung der Entsorgungskosten effektiv die wirtschaftlichere Alternative zum konventionellen Abbruch darstellt.
Die Notwendigkeit der frühzeitigen Erkennung eines Schadstoffpotentials in bestehenden Gebäuden gewinnt sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 7. Oktober 1996 gibt der Verwertung von Abfällen den Vorrang vor der Beseitigung. Generell ist die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos durchzuführen, wobei insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgen darf (§ 5, Abs. 3, KrW-/AbfG).
Durch frühzeitige Identifizierung von Schadstoffen und schadstoffbelasteten Bauteilen können die Gefahren bei Abriss und Umbau für Beteiligte und Umwelt im Vorfeld der Maßnahme rechtzeitig erkannt und minimiert bzw. verhindert werden. Die rechtzeitige Entfernung von belasteten Materialien lässt darüber hinaus eine Aufbereitung der verbleibenden Baustoffe zu hochwertigem Recyclingmaterial zu.
Um irreversible Vermischungen kontaminierter und nicht kontaminierter Bestandteile zu verhindern und gesundheitliche Gefahren für Mensch und Umwelt im Vorfeld der Maßnahme zu erkennen, sind daher vor dem Um- und Rückbau von Gebäuden Vorkehrungen zur Erkennung und Klassifizierung schadstoffbelasteter Bauteile zu treffen. Als Quellen einer Schadstoffbelastung kommen z.B. nutzungsbedingte Schadstoffkontaminationen durch früheren Umgang mit gefahrstoffhaltigen Produkten oder Gefahrstoffe der Bausubstanz/Dämmung/Innenausstattung in Betracht.
Tätigkeitsprofil:
- Altlastenuntersuchung, Gefährdungsabschätzung
- Schadstofferfassung und Schadstoffkataster
- Substanzerfassung, Bauteilaufnahme und Mengenermittlung
- Rückbaukonzeptionen, Alternativen, Kosten-Nutzenanalysen
- Erstellung der HU Bau
- Kostenschätzung, Kostenberechnung
- Terminplanung
- Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen
- Angebotseinholung und Prüfung der Angebote
- Bauüberwachung
- Entsorgungsmanagement und Abfallverwertungsüberwachung
- Abrechnung und Endkontrolle
Ihre Nutzen
- Gesetzeskonformität
- Klärung der Risiken bei Immobilienkauf- und verkauf
- Verminderung von Gefahren für Mensch und Umwelt
- Klarheit über anfallende Kosten
- Kostenminimierung bei der Entsorgung
- Sicherheit bei Sanierungsmaßnahmen
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- aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier.
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