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Sigeko: Sicherheitskoordinator

Baustellen sind europaweit die unfallträchtigsten Arbeitsbereiche, verglichen mit andern Arbeitsumfeldern weisen sie ein vielfach höheres Gefährdungspotential auf. Besondere  Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.

Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde in Umsetzung der EG - Baustellenrichtlinie in deutsches Recht die Baustellenverordnung erlassen.

Gesetzliche Grundlagen

Aufgrund dieser Tatsachen wurde auf europäischer Ebene vom Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Einzelrichtlinie über die auf zeitlich begrenzte oder ortveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (92/57 EWG) erlassen, welche mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass der Bauherr für ein Bauprojekt, bei dem voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständigen bereits in der Planungsphase zu benennen hat.

Pflichten des Bauherrn

Durch die Baustellenverordnung, die seit dem 01.07.1998 anzuwenden ist, ergibt sich für den Bauherrn die Pflicht, einen geeigneten Koordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Bei Baumaßnahmen von mehr als 30 Arbeitstagen, bei denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, muss der Bauherr dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mindesten zwei Wochen vor Baustelleneinrichtung eine Vorankündigung übermitteln mit Angaben über Ort, Art, Beginn und Dauer der Baustelle.

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen aus einer Hand über von der Berufsgenossenschaft zertifizierte Fachkräfte sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Baustellenverordnung an
  • Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den Beteiligten
  • Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
  • Feststellen der Wechselwirkung zu betrieblichen und außerbetrieblichen Tätigkeiten
  • Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
  • Ausarbeiten des SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen Analysen
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Baustellenverordnung
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  • Zusammenstellen der Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV
  • Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
  • Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SiGe-Koordination
  • Mitwirkung bei der Vergabe, insbesondere Prüfen von Angeboten auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Einweisung des Koordinators für die Ausführungsphase einschließlich Übergabe aller vorliegender Papiere (SiGe-Plan, Bauablaufplan, Baustellenverordnung, Ausschreibungsunterlagen, Unterlage mit Merkmal des Bauwerks)
  • Koordinierung der Gewerke/Auftragnehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
  • Festlegung von Meldepflichten an den Koordinator
  • Aktualisierung der Vorankündigung (bei Bedarf)
  • Berücksichtigung der Wechselwirkungen zu anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Tätigkeiten zum Zwecke der Vermeidung der Gefährdung Dritter sowie die Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle gegenüber diesen Tätigkeiten.
  • Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen, zeitlichen Abständen 
  • Teilnahme an bauausführungsbezogenen, sicherheitsrelevanten Baustellen-Jour-Fixe sowie nach Vereinbarung an Projekt-Jour-Fixe
  • Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, etc.
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes und erforderlichenfalls Hinwirkung auf Anpassung
  • Laufende Überprüfung des SIGE-Planes und erforderliche Veranlassung von Änderungen/Ergänzungen, nötigenfalls Fortschreibung sowie Bekanntmachung aktualisierter SIGE-Pläne
  • Fortführen und Abschließen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerkes durch Sammlung der Beiträge von Architekten, Planer, Bauleiter, Firmen (z. B. Wartungs- und Pflegeanweisungen)
Zu unseren Kunden in diesem Geschäftsbereich zählt sowohl die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen, kirchliche Einrichtungen) als auch eine Reihe großer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen (z.B. Banken, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften, Energiewirtschaft).

 

 
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