Strengere Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Seit dem 1. Juli gelten strengere Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Sie dürfen nur noch in den Anwendungsgebieten angewandt werden, die die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) mit der Zulassung festgelegt hat. Dies sind genaue Regelungen für jedes Pflanzenschutzmittel, bei welchen Pflanzen und gegen welche Schadorganismen es angewandt werden darf. Zusätzlich legt die BBA verschiedene Anwendungsbestimmungen fest, z. B. notwendige Abstände zu Gewässern. Verstöße gegen diese Vorschriften sind ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 DM geahndet werden. Die im Rahmen der Indikationszulassung erlassenen Vorschriften finden sich auf jeder Packung des entsprechenden Mittels. Um negative Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden, ist jeder Anwender aufgefordert, die Vorschriften unbedingt einzuhalten.
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