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NABU fordert Verbot von Triphenylzinn in Pflanzenschutzmitteln

Der Naturschutzbund NABU hat Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast aufgefordert, die Zulassung aller Triphenylzinn-(TPT)-haltigen Pestizide umgehend zu widerrufen. „Nachdem die Biologische Bundesanstalt für Land und Forstwirtschaft bislang alle wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert, muss die Ministerin von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen“, forderte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. TPT reichere sich im Organismus an, beeinträchtige bereits in kleinsten Mengen die Fortpflanzungsfähigkeit von Gewässerorganismen und schädige nach neuen Erkenntnissen der Universität Bonn auch das menschliche Hormonsystem. Bereits heute seien Süßwasserfische in Deutschland massiv mit TPT belastet.

Nach EU-Angaben sei die Bundesregierung bereits im Frühjahr 2000 aufgefordert worden, ihre Erkenntnisse zu TPT vorzulegen. Die vertrauliche Bewertung der Europäischen Kommission zeige, dass ein sicherer Einsatz von TPT nicht möglich sei und TPT daher vom Markt genommen werden sollte. Problematisch sei insbesondere die anhaltende Belastung der Anwender, so Flasbarth. „In diesen Wochen drohen wieder Tonnen von TPT-haltigen Pflanzenschutzmitteln auf die Felder in Deutschland versprüht zu werden.“ Zur Zeit würden die Landwirtschaftbehörden flächendeckend den Einsatz des TPT-haltigen Mittels „Brestan flüssig“ zur abschließenden Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln empfehlen.

Nach Informationen des NABU seien im Frühjahr 2000 auf Druck der Agrar- und Chemielobby sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter dem damaligen Minister Karl-Heinz Funke die TPT-haltigen Pestizide aus dem Verbotsantrag für zinnorganische Verbindungen herausgenommen worden. „Angesichts der schon damals bekannten Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen durch zinnorganische Verbindungen belegt dieser Vorgang die Unterordnung der Verbraucherschutzinteressen unter die Wirtschaftsinteressen der chemischen Industrie“ so Flasbarth. Während für die chemisch eng verwandten Tributylzinn-Verbindungen (TBT), die insbesondere in bewuchshemmenden Schiffsanstrichen zum Einsatz kommen, ein weltweites Verbot vorgesehen ist, könne TPT weiterhin in der Landwirtschaft verwendet werden.

 

 Siehe auch folgende enius-News:
- „Verbraucher und Umwelt vor Organozinn-Giften schützen“ vom 14.03.2000
- „Bedenklich hohe Konzentrationen von Organozinn-Giften in Tieren und Pflanzen“ vom 18.02.2000
 Rubrik Schadstoffe/Zinnorganische Verbindungen
 Rubrik Schadstoffe/Tributylzinn (TBT)
 Rubrik Schadstoffe/Pestizide


 

 

Datum:8. 8. 2001
Quelle:VerbraucherNews

 




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