Bürger erhalten mehr Mitspracherechte bei Umweltverträglichkeitsprüfungen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der Genehmigung von Industrieanlagen und anderen umweltrelevanten Vorhaben größere Mitspracherechte. Bundestag und Bundesrat verabschiedeten heute ein Artikelgesetz, das wichtige umweltrechtliche Vorgaben der EU in deutsches Recht umsetzt. Damit wird erstmals für zahlreiche Arten von Vorhaben die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Auch der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen wird erleichtert. Der ganzheitliche Umweltschutz bei der Zulassung von Industrieanlagen und bei Infrastrukturmaßnahmen wird gestärkt. Das Artikelgesetz ist ein Kompromiss zwischen teilweise sehr gegensätzlichen Interessen. Die jetzt beschlossene Fassung des Gesetzes bestätigt den von Bundesumweltminister Jürgen Trittin konzipierten Regierungsentwurf vom Oktober 2000. Schwerpunkte sind die Neuregelung der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Neugestaltung des Zulassungsrechts fuer Industrieanlagen und Deponien. „Insgesamt verpflichtet das Gesetz zukünftig zu einer sorgfältigeren Abwägung der Umweltbelange bei der Zulassung von Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen. Darüber hinaus führt es zu einer wesentlichen Stärkung der Transparenz und der Teilhaberechte der Bürger im Verfahren“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Durch die europarechtlich geforderte Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverträglichkeitsprüfung wird für zahlreiche neue Arten von Vorhaben erstmals die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeführt. Die Möglichkeit des Erlasses einer Plangenehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit wird bei diesen Projekten grundsätzlich ausgeschlossen. Die Durchführung von Erörterungsterminen im Immissionsschutzrecht wird künftig öffentlich sein. Der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen wird entsprechend den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs erleichtert, die Gebühren werden gegenüber den bisherigen Sätzen deutlich herabgesenkt. Ein Informationspapier mit Detailinformationen zum Artikelgesetz finden Sie auf der Website des BMU. Das Papier gibt den Stand des seinerzeitigen Regierungsentwurfs wieder, die Regelungsgegenstände des Gesetzes sind jedoch weiterhin aktuell.
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