Bundesregierung verabschiedet Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – heftige Kritik durch Umweltschützer Die Bundesregierung hat am 15. August den Entwurf eines neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes verabschiedet und erntete prompt heftige Kritik – allerdings nicht von den Betreibern herkömmlicher Großkraftwerke, sondern von Umweltschützern und dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (mehr dazu im zweiten Teil des Artikels). Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und der Ausbau der ressourcenschonenden und klimafreundlichen Form der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Bestehende KWK-Anlagen werden befristet geschützt – es wird ein Anreiz zu ihrer Modernisierung geschaffen. Das Gesetz soll außerdem den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen Blockheizkraftwerken und die Markteinführung von Brennstoffzellen anregen. Es soll zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Aufgrund der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Nutzwärme ermöglicht Kraft-Wärme-Kopplung einen höheren Primärenergienutzungsgrad als die getrennte Erzeugung in Kondensationskraftwerken und Heizkesseln. Deshalb sei es von ökologisch großer Bedeutung, durch eine gesetzliche Regelung Anreize zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu schaffen, teilte die Bundesregierung mit. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist Teil eines Bündels von Maßnahmen, auf das sich die Bundesregierung mit der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr geeinigt hatte. Ziel der Vereinbarung ist die Minderung der Kohlendioxid-Emissionen von 45 Mio. Tonnen im Jahr 2010. Das Gesetz sieht die Zahlung einer Einspeisevergütung für solchen Strom vor, der in besonders effizientem Kraft-Wärme-Kopplungsbetrieb erzeugt und in die Netze für die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Den vorgesehenen Zuschlag werden laut Bundesregierung nur diejenigen erhalten, die auch tatsächlich CO2-mindernden Strom erzeugen. Die Betreiber begünstigter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten bis zum Jahr 2010 Zuschlagszahlungen von insgesamt voraussichtlich 8,7 Mrd. Mark. Besonders gefördert werden die Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen. Sie erhalten für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme einen Zuschlag von fünf Cent pro eingespeister Kilowattstunde. BUND und B.KWK kritisieren Kraft-Wärme-Kopplungs-GesetzDer Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) halten das von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller am 15. August vorgelegte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz für absolut unzureichend, um den effizienten und ökologisch sinnvollen Umgang mit Energie mit Hilfe der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu fördern und auszubauen. Damit verabschiede sich die Bundesregierung von einem effektiven Instrument des Klimaschutzes, so die Kritiker. Vielmehr komme das vorgeschlagene Gesetz den Interessen der großen Stromkonzerne an einer Verhinderung des Ausbaus der KWK weitgehend entgegen. Johannes van Bergen, Präsident des B.KWK und Chef der Stadtwerke Schwäbisch-Hall: „Die Kraft-Wärme-Kopplung hat das bedeutendste Potential zur Einsparung von Energie und zur Verminderung des Ausstoßes von Klimagasen. Da KWK eine an den lokalen Wärmebedarf gebundene, dezentrale Technologie ist, mindert ihr Ausbau den Absatz der Großkraftwerke der großen Stromkonzerne. Sie haben daher ein Interesse daran, den energie- und klimapolitisch gebotenen effektiven Ausbau der KWK zu verhindern. Es ist ein Skandal, dass sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf diesen Interessen gebeugt hat.“ Prof. Klaus Traube, energiepolitischer Sprecher des BUND: „Im Ergebnis bedeutet der Entwurf, dass praktisch nur bestehende KWK-Anlagen der Stromwirtschaft gestützt werden, aber keine neuen Anlagen gebaut werden. Damit wird unabhängigen Unternehmen der Zutritt zum Markt verwehrt und es ist sogar mit Abschaltung bestehender KWK-Anlagen in Industrie und Gewerbe zu rechnen. Der BUND lehnt einen solchen Gesetzentwurf entschieden ab.“ BUND und B.KWK forderten daher die Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Bundestages auf, sich im anstehenden parlamentarischen Prozess massiv für eine Verbesserung des vorgelegten Gesetzentwurfs zu engagieren. Notwendig sei nach Ansicht der beiden Verbände ein Gesetz, mit dem der Zubau neuer KWK-Anlagen nachhaltig gefördert werde und allen KWK-Betreibern, nicht nur der Stromwirtschaft, die Förderung zustehe. Eine Quotenregelung, wie sie von der Bundesregierung bereits beschlossen war und aufgrund der Intervention der Stromkonzerne aufgegeben wurde, sei dabei das vernünftigste und wirksamste Instrument zur Förderung von KWK-Anlagen.
Datum: | 16. 8. 2001 | Quelle: | pressetext.deutschland / baupresse.de | Autor: | bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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