| | Geheimcode „03“ für PVC Sachsens Verbraucherschützer geben Tipps zum PVC-freien Spielzeugkauf Spielzeug aus PVC enthält in aller Regel als Weichmacher sogenannte Phthalate, die den spröden, harten PVC-Kunststoff weich und anschmiegsam machen. Durch, Speicheleinwirkung können jedoch diese Stoffe aus dem Spielzeug herausgelöst werden und in den kindlichen Körper gelangen. Sie haben zwar nur eine geringe akute Giftigkeit, können aber dosisabhängig durchaus gesundheitsschädlich sein und Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane schädigen. Angesichts der Tatsache, dass sich noch immer Beiß- und Nuckel-Spielzeug aus Weich-PVC sowie andere Spielwaren für Kleinkinder im Angebot befinden, fragen besorgte Eltern und Großeltern zunehmend bei der Verbraucherzentrale Sachsen an, welche Erzeugnisse sie ohne Bedenken kaufen können. Dazu folgende Hinweise : Manche Hersteller haben ihr Produkt mit "VC" (Vinylchlorid) oder "Vinyl" gekennzeichnet. Auch der Zahlencode 03 in der Mitte eines aus Pfeilen bestehenden Dreiecks bedeutet, dass es sich um PVC handelt. Nicht nur Beißringe, sondern auch anderes Kleinkinder-Spielzeug mit derartiger Kennzeichnung sollte man lieber im Regal liegen lassen, denn die Kleinen nehmen es auch dann in den Mund, wenn es "bestimmungsgemäß" nicht dafür vorgesehen ist. Andere als die genannten Kennzeichnungen deuten darauf hin, dass es sich nicht um PVC, sondern um gesundheitlich als unbedenklich eingeschätzte Kunststoff-Arten handelt, etwa um Polyethylenterephthalat (01 - PET), um Polyethylen (02 - PE-HD) oder um Polystyrol (06 - PS), wie man es auch von Joghurt- und Magarinebechern kennt. Wenn das Material des Produkts gar keine Kennzeichnung aufweist, handelt es sich weist um PVC, was die Hersteller allerdings lieber verschweigen, denn es gibt keine Kennzeichnungspflicht für PVC-Erzeugnisse. Wenn das Verkaufspersonal dazu keine zufriedenstellende Auskunft geben kann, sollte man auch solche Produkte lieber links liegen lassen und zu umwelt- und gesundheitsverträglichen Alternativ-Produkten greifen. Datum: | 10. 12. 1999 | Quelle: | Verbraucherzentrale Sachsen e.V. in Leipzig |
|