Günstige Kredite vom Staat: Erneuerung der Heizung
Der Staat vergibt zinsgünstige Darlehen zur Modernisierung von Heizungsanlagen. Das neue "Gebäudesanierungs-Programm zur CO2-Minderung" der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Investitionsmaßnahmen für die Heizungs-, Gebäude- und Fenstersanierung an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Darauf weist jetzt die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. hin.
Anträge können unter anderem Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Gemeinden stellen. Für die Modernisierungsmaßnahmen werden langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt. Der aktuelle Darlehenszinssatz beträgt 3,55 Prozent effektiv. Bei privaten Investoren werden die Darlehen über Banken oder Sparkassen ausgereicht.
Gefördert wird die Umstellung auf Erdgas verbunden mit der Erneuerung der Heizung sowie der Fenster. Außerdem ist die Erneuerung der Heizung verbunden mit der Wärmedämmung des Daches und der Außenwände sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Heizungsmodernisierung allein förderfähig. Vor der Durchführung der Maßnahmen sollte man eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Bauvorlageberechtigte oder als Energieberater zugelassene Ingenieure.
Bereits von 1996 bis 2000 hatte die KfW ein Gebäudesanierungs-Programm zur CO2-Minderung mit einem Kreditvolumen von fünf Milliarden Mark aufgelegt. Die nun vorgestellte Auswertung bestätigt das hohe CO2-Minderungspotenzial der Erdgas-Brennwerttechnik. Von allen geförderten Maßnahmen erreichte der Einsatz von Gas-Brennwerttechnik mit 1,76 Petajoule den höchsten Anteil (28 Prozent) an der Gesamtenergieeinsparung, obwohl dafür weniger als 15 Prozent der gesamten Fördermittel angewandt wurden.