| | Neufassung TRGS 519, September 2001 Die TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten wurde geändert und liegt nun in der aktuellen Fassung vom September 2001 vor.
Die Änderungen zur Fassung 03/95 sind nicht inhaltlicher Art sondern es wurden im wesentlichen Anpassungen an die aktuelle Rechtslage gemacht:
1. Krw-/AbrfG
2. UVV/VBG zu BGV
3. ZH zu BGI
4. TRGS 517 wurde gestrichen
5. neue TRGS 924, 530, 521
6. Gerätesachkundige: Betriebe, die umfangreiche Arbeiten nach Nummer 14.1 durchführen, müssen über einen Gerätesachkundigen verfügen (5.4.3).
7. Filterarten (7.3 Abschnitt 6)
8. Die neue 'Anlage 7' war im Anhang der alten Fassung schon vorhanden und wurde konsequenter Weise als Anlage z durchnummeriert. |