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Schwefelgrenzwerte fuer Heizoel

Das Bundeskabinett hat heute einen Beschluss zur weiteren Verminderung der Schwefeldioxidbelastung der Luft getroffen. Der Grenzwert fuer den Schwefelgehalt in leichtem Heizoel soll auf 0,1 Prozent halbiert werden, gueltig ab dem 1. Januar 2008. Bei schwerem Heizoel soll der Schwefelgehalt auf 1,0 Prozent begrenzt werden, dieser Wert gilt bereits ab dem 1. Januar 2003.

Mit der heute beschlossenen Verordnung soll eine Richtlinie des Europaeischen Rates (1999/32/EG vom 26. April 1999) in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist, die Schwefeldioxidbelastung der Luft insbesondere durch die Verbrennung von leichtem und schwerem Heizoel nachdruecklich zu vermindern. Fuer Deutschland wird die Halbierung des zulaessigen Schwefelgehaltes in leichtem Heizoel eine Minderung der jaehrlichen Schwefeldioxid-Emissionen um etwa 34.000 Tonnen im Jahr bewirken. Dies entspricht heute etwa dem Schwefeldioxid-Ausstoss von fuenf Millionen Einfamilienhaeusern, die mit Oel beheizt werden.

In der Bundesrepublik begrenzen Regelungen und Vorschriften fuer Verbrennungsanlagen schon seit Jahren den Schwefeldioxidausstoss bei der Verwendung von schwerem Heizoel. In anderen EU-Laendern ist die Verbrennung von schwerem Heizoel jedoch eine bedeutende Quelle fuer die Schwefeldioxidbelastung der Luft. Ihr Anteil an den Gesamtemissionen dieses Schadstoffs in der EU betrug 1990 rund 20 Prozent, mit steigender Tendenz.
 

 

Datum:10. 10. 2001
Quelle:BMU
Autor:BMU

 




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