| | Hauskatzen genießen Mieterschutz dass Kleintierhaltung nicht untersagt werden kann, ist den meisten Bundesbürgern bekannt. Trotzdem beschäftigt die Haltung von Hauskatzen, die zu den Kleintieren zu zählen sind, die deutschen Gerichte immer wieder. Auch wenn Tierhaltung ausdrücklich untersagt ist, muss das nicht automatisch den Rauswurf des geliebten Stubentigers bedeuten.
Nach überwiegender Rechtssprechung kann die Haltung von Kleintieren nicht untersagt werden, insbesondere nicht in Formularverträgen. Schließlich werden bei einer reinen Wohnungskatze die Rechte des Vermieters nicht verletzt. Gegebenenfalls muss der Vermieter in einer Unterlassungsklage beweisen, dass die Katzenhaltung für ihn untragbar ist und dass die Tierhaltung zu Beeinträchtigungen für die Mitbewohner führt. (LG München I, AZ 14 S 13615/98) Datum: | 11. 8. 2000 | Autor: | Wieland Welsch / enius |
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