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Antibakterielle Reinigungsmittel im Haushalt nicht erforderlich

Gemeinsame Presse-Information von Umweltbundesamt (UBA), Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und Robert Koch-Institut (RKI)










Antibakterielle Reinigungsmittel im Haushalt nicht erforderlich

Bundesbehörden halten Reinigung mit herkömmlichen Mitteln
zur Sicherung der Hygiene für ausreichend

Der Einsatz von Desinfektionsmitteln im Haushalt ist grundsätzlich überflüssig. Die Reinigung mit herkömmlichen Mitteln reicht nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) aus, um die Hygiene sicherzustellen. Die Bundesbehörden reagieren damit auf Werbekampagnen der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln, die immer mehr Produkte mit bakterizider, antibakterieller und antimikrobieller Wirkung propagieren. Der Einsatz dieser Mittel belastet die Umwelt unnötig und birgt gesundheitliche Risiken. Im medizinischen Bereich halten die drei Berliner Behörden den gezielten Einsatz von Desinfektionsmitteln und Antiseptika in ausreichend hohen Anwendungskonzentrationen für unverzichtbar.


Mangelnde Kenntnisse über persönliche Hygiene und den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sind das Grundproblem im privaten Haushalt und Hauptursache für Lebensmittelinfektionen. Herkömmliche Reinigungsverfahren mit Wasser, falls nötig auch mit Fett oder Eiweiß lösenden Mitteln, und kräftiger Oberflächenbehandlung (Bürsten, Reiben) reichen aus, um mögliche Verschmutzungen auf ein gesundheitlich unbedenkliches Niveau zu bringen. Die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Infektionen durch Salmonellen, Campylobacter oder EHEC (von der Industrie als Grund für die Notwendigkeit einer häuslichen Desinfektion herangezogen) ist Händewaschen, besonders nach dem Toilettenbesuch. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, wie rohen Fleisch- und Geflügelfleischprodukten und Speisen, die Frischei enthalten, geboten.


Bei Einhaltung der hygienischen Grundregeln hält das BgVV den Einsatz antibakteriell ausgerüsteter Reinigungsprodukte für überflüssig, zumal die Wirksamkeit häufig nicht erwiesen ist. In aller Regel reichen die Konzentration und die Einwirkdauer der antibakteriellen Substanzen für eine effektive Desinfektion nicht aus.

Das RKI weist auch darauf hin, dass die möglichen Folgen einer Veränderung der natürlichen Hautflora des Menschen durch antibakteriell ausgerüstete Verbraucherprodukte zur Reinigung oder Körperpflege nicht absehbar sind. Weiterhin besteht die Gefahr, dass durch die Anwendung von Bakteriziden in Verbraucherprodukten breit wirksame Resistenzmechanismen selektiert werden, die auch Antibiotika betreffen können.

Ein Teil der eingesetzten bioziden Wirkstoffe ist unter Umweltaspekten bedenklich und wurde bereits im Rahmen internationaler Abkommen zum Schutz der Meere als gefährliche Stoffe identifiziert. Insbesondere biozide Wirkstoffe, die Phenole und Halogene enthalten, können bei entsprechenden Konzentrationen die Arbeit biologischer Kläranlagen beeinträchtigen. Dadurch wird die Reinigungsleistung der Kläranlagen verringert und Schadstoffe gelangen in die Flüsse und Seen. Dort können sie Wasserorganismen schädigen und die Trinkwasseraufbereitung beeinträchtigen. Deshalb ist aus Sicht des UBA der Einsatz von antimikrobiell wirksamen Stoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln unerwünscht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Diskussion um eine nachhaltige Entwicklung, der sogenannten „Responsible Care“-Initiative der Industrie, des im Umweltschutz allgemein akzeptierten Vorsorgeprinzips. Auch die neue Biozid-Richtlinie hat das Ziel, durch die Regelung des Inverkehrbringens von Biozid-Produkten ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten.

Bei vielen der eingesetzten antimikrobiell wirkenden Stoffe handelt es sich um gängige Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln, die wegen anderer Eigenschaften in der Rezeptur enthalten sind, die aber auch bakterizid wirken können. BgVV, RKI und UBA sehen die Gefahr, dass der in der Werbung propagierte angebliche Zusatznutzen einer bioziden Wirkung der Wasch- und Reinigungsmittel die Verbraucher dazu verleiten könnte, die Reinigungsprodukte immer häufiger und in immer größeren Mengen einzusetzen. Damit würde der Chemikalieneintrag in Abwässer und Oberflächengewässer unnötig erhöht. Indem vermeintlich sichere „Desinfektionsmaßnahmen“ an die Stelle der notwendigen und hygienisch sinnvollen traditionellen Reinigung treten, kann das Verbraucherverhalten zum Nachteil von Gesundheit und Umwelt beeinflusst werden und sich gesundheitlich nachteilig auswirken.

Die gemeinsame Presse-Information der drei Bundesbehörden erfolgt im Hinblick auf die aktuelle Berichterstattung in den Medien. Die Stiftung Warentest hatte die bedenkliche Entwicklung, die dazu führt, dass immer mehr überflüssige oder sogar schädlicher Chemikalien eingesetzt werden, in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift „Test“ dargestellt.

 
Datum:22. 8. 2000
Quelle:UBA, BgVV, RKI
Autor:Karsten Klenner (UBA), Dr. Irene Lukassowitz (BgVV), Susanne Glasmacher (RKI)
Weitere Informationen
(http://www.bgvv.de)




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