Wien. Alle
Chemikalien, die mögliche Gefahren für die Umwelt bergen, müssen mit einem eigenen Warnsymbol und dem Wort "umweltgefährlich" gekennzeichnet sein. Bei dem Zeichen handelt es sich um einen toten Fisch und einen abgestorbenen Baum auf orangem Hintergrund. Das Symbol ist EU-weit gültig. Die möglichen Umweltauswirkungen beim Umgang mit gefährlichen chemischen Produkten waren für den Konsumenten bisher nicht in Form eines Gefahrensymbols und aus eigenen Warnhinweisen ersichtlich, teilte das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
http://www.lebensministerium.at in einer Aussendung mit.
Bei den Chemikalien handelt es sich um Substanzen, die für Wasserorganismen schädlich, besonders schwer abbaubar oder
ozonschicht zerstörend sind. Zu den Produkten, die gekennzeichnet werden müssen, zählen bestimmte
Lösungsmittel, Lacke, Treibstoffe und
Holzschutzmittel. Ab nächstem Jahr müssen auch bestimmte Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel das Warnsymbol tragen, ab 2004 auch bestimmte
Pflanzenschutzmittel.
Anderen Kennzeichnungspflichten unterliegen Chemikalien schon seit rund 15 Jahren. Diese beziehen sich allerdings auf potenzielle Gesundheitsrisiken oder sonstige physikalische Gefahren. Der Totenkopf auf orangem Untergrund steht u. a. für "giftig", die Flamme für "leicht entzündlich". Insgesamt gibt es nun sieben Warnsymbole für Chemikalien. Die Symbole im Internet unter
http://www.ubavie.gv.at/umweltregister/stoffliste/rs.htm .