In den harmonisierten technischen Regelwerken für Bauprodukte spielen Gesundheits- und Umweltanforderungen bislang keine Rolle. Das soll sich ändern, bietet doch eine Harmonisierung große Chancen für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz im Baubereich. Wie dies erreicht werden kann, diskutierten Fachleute bei einem Workshop im April 2003 in Berlin. Dort ging es vor allem um die Umsetzung der wesentlichen Anforderung Nr. 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ der EG-Bauproduktenrichtlinie in europäischen Normen und Zulassungen. Den Workshop veranstalteten gemeinsam das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Komitees für Normung (CEN), der Europäischen Organisation für technische Zulassungen (EOTA), der europäischen Baustoffindustrie sowie Delegierten verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden Empfehlungen für Umwelt- und Gesundheitsaspekte formuliert.
In der EU dürfen Bauprodukte nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den harmonisierten technischen Regelwerken entsprechen und das europäische Konformitätszeichen - die CE-Kennzeichnung - tragen. Die bislang veröffentlichten europäischen Bauproduktnormen und -zulassungen beinhalten kaum Umwelt- und Gesundheitsaspekte. Dies soll sich ändern. Die Europäische Kommission will Gesundheits- und Umweltaspekte bei der Schaffung des Binnenmarkts für Bauprodukte berücksichtigen. So sollen die Prinzipien der EU-Umweltpolitik und die allgemeinen Ziele des 6. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union auch für Bauprodukte gelten. Zum Beispiel sollten gefährliche Chemikalien in Bauprodukten durch weniger gefährliche Chemikalien oder alternative Technologien ersetzt werden. Das dient Gesundheit und Umwelt, etwa durch bessere Raumluft sowie geringere Belastungen für Boden und Grundwasser in unmittelbarer Umgebung der baulichen Anlage.
Die EU-Kommission hat bereits im Januar 2003 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Arbeit der nationalen Behörden, die Gesundheits- und Umweltanforderungen für Bauprodukte festlegen, mit der Arbeit der EU-Kommission verbindet. Die Arbeitsgruppe soll auch Mandate für die Regelsetzer erarbeiten.
Auf dem Workshop wurden anspruchsvolle Empfehlungen zur Berücksichtigung der Gesundheits- und Umweltaspekte im europäischen technischen Regelwerk erarbeitet. Die Empfehlungen sowie die Vorträge des Workshops sind auf folgenden Internetseiten veröffentlicht: UBA: http://www.umweltbundesamt.de („Bauproduktenrichtlinie“ in die Volltextsuche eingeben); DIBt: http://www.dibt.de (Rubrik: Aktuelles).