Der Textilfarbstoff „Navy Blue 018112“ darf innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr zum Färben von Textil- oder Ledererzeugnissen verwendet oder verkauft werden. Das endgültige Verbot ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht worden. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis Juni 2004 in nationales Recht umzusetzen. Fast genau vor zehn Jahren hatte das Umweltbundesamt (UBA) nach der Prüfung des Stoffes im Rahmen des Chemikaliengesetzes ein solches Verbot gefordert. Bereits 1990 wurden den zuständigen Behörden Prüfunterlagen eingereicht, die eindeutig belegten, dass der Stoff hoch giftig für Fische ist. Die Konzentration, die durch die Abwässer aus den Färbeprozessen in Flüssen erreicht werden können, sind so hoch, dass eine Schädigung von Wasserorganismen zu befürchten ist. Darüber hinaus kann der Stoff auch Allergien auslösen. Somit besteht ein besonderes gesundheitliches Problem auch für die Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer, die mit diesem blauen Farbstoff umgehen.
Während der vergangenen zehn Jahre gab es immer wieder Einsprüche von Herstellern, Anwendern und ihren Interessenvertretern. Der Farbstoff selbst konnte dadurch nicht entlastet werden. Doch es gelang, ein schnelles und konsequentes Eingreifen staatlicher Stellen zu verhindern.
Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA, bemerkt hierzu: „Wir sind daran gewöhnt, dass nur mit Geduld etwas für die Umwelt zu erreichen ist. Liegen aber zehn Jahre zwischen der Feststellung der Umweltgefährlichkeit und einer angemessenen Reaktion der Behörden, so ist dies eindeutig zu lang. Das zeigt, wie nötig eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts ist. Die Menschen in Europa dürfen nicht das Vertrauen in die europäischen Behörden verlieren, deren Aufgaben ja auch darin bestehen, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt schnell und wirksam zu schützen.“
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2001 zugesagt, Vorschläge für eine Reform des Chemikalienrechts vorzulegen. Erste offizielle Entwürfe wurden vor wenigen Tagen im Internet eingestellt.
Andreas Troge hierzu: „ Ich begrüße, dass die EU-Kommission die von ihr angekündigten und von den Umweltministern angemahnten Vorschläge zur Modernisierung des Chemikalienrechts jetzt zumindest als Entwurf vorgelegt hat. Maßgeblich für die Beurteilung dieser Vorschläge wird auch sein, ob hierdurch die langen staatlichen Reaktionszeiten entscheidend verkürzt werden können.“
Trotz des endlich umgesetzten Verbotes des Farbstoffes „Navy Blue 018112“ bleibt der Handlungsdruck groß. Mehr als ein Dutzend weiterer angemeldeter gefährlicher Stoffe warten in Brüssel auf eine endgültige Entscheidung über ihr Verbot.