Automatische überwachungssysteme für die Gasrückführung werden stufenweise ab dem 1. April 2003 eingeführtTankstellen, die ab dem 1.April 2003 modernisiert werden oder neu erbaut in Betrieb gehen, müssen mit einer automatischen überwachung für die Gasrückführung an Zapfpistolen ausgestattet sein. Hierauf weist das Umweltbundesamt (UBA) hin. Für bestehende Tankstellen gelten übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2007 - gestaffelt nach der Höhe des Benzinumschlags: Je höher der Absatz, desto früher muss das Umrüsten erfolgen. Damit sollen die bereits seit 1993 vorgeschriebenen Saugrüssel-Systeme an Tankstellen deutlich verbessert werden. Als „Saugrüssel“ werden die in den 90er Jahren eingeführten Zapfpistolen mit Gasrückführung bezeichnet. Sie dienen dazu, die beim Tanken entweichenden Kraftstoffdämpfe abzusaugen und in den Lagertank der Tankstelle zurückzuführen. Wegen mangelhaft arbeitender Saugrüssel-Systeme setzen Tankstellen jedoch immer noch tausende Tonnen klimaschädigender und gesundheitsgefährdender Kraftstoffdämpfe - vor allem flüchtige Kohlenwasserstoffe, wie das krebserregende Benzol - frei.
Mit der nunmehr vorgeschriebenen stufenweisen Einführung automatischer überwachungssysteme für die Gasrückführung soll dieser Makel beseitigt werden. Zukünftig müssen nicht instand gesetzte Saugrüssel-Systeme an Zapfsäulen nach 72 Stunden automatisch stillgelegt werden. Das geht aus der änderungsverordnung zur 21. Bundes-Immissionsschutzverordnung (so genannte „Saugrüssel-Verordnung“) hervor, die am 18. Mai 2002 in Kraft trat (BGBl. I S. 1566 vom 06.05.2002).
Bis auf eine geringe Anzahl kleinerer, älterer Tankstellen mussten alle Tankstellen zum Ende des Jahres 1997 mit der Saugrüssel-Technik ausgestattet werden. Das ist erfolgt. Kontrollen der Bundesländer hatten aber ergeben, dass fast die Hälfte der Saugrüssel nicht einwandfrei funktionierte. Bei rund einem Drittel waren sogar Totalausfälle zu verzeichnen. Hauptursache dafür: mangelnde Eigenkontrolle und Wartung durch die Tankstellenbetreiber.
Die „Saugrüssel-Verordnung“ schreibt nun strengere Regeln vor.
Mit der verbesserten Funktionsfähigkeit der Saugrüssel-Systeme können die Emissionen an klimaschädigenden Kohlenwasserstoffen bis zum Jahr 2010 um 5.000 Tonnen gesenkt und damit auch der Ausstoß von etwa 40 Tonnen krebserregenden Benzols vermieden werden.
Das UBA schätzt den Aufwand für den Einbau einer automatischen überwachungseinrichtung für eine Zapfsäule auf rund 2 000 Euro (Kosten für System und Einbau). Ist die Installation erfolgt, verlängert sich die jährlich vorgeschriebene überprüfung durch einen Fachbetrieb auf ein Intervall von zwei Jahren. Das spart wiederum Kosten.
Für noch nicht umgerüstete Tankstellen gilt weiterhin, dass bis zur Installation dieser überwachungseinrichtung die Funktionsfähigkeit des Saugrüssel-Systems mittels Schnelltester monatlich durch das Tankstellenpersonal zu überprüfen ist.
Zum Beurteilen der Leistungsfähigkeit automatischer überwachungseinrichtungen hat die Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. (DGMK), Hamburg, im Auftrag der Mineralölwirtschaft einen Feldtest durchgeführt. Daran haben zwei Anbieter teilgenommen, deren Systeme die Anforderungen der Saugrüssel-Verordnung erfüllen. Die Ergebnisse werden in Kürze in dem DMGK-Forschungsbericht 550-04 publiziert sowie im Internet unter der Adresse http://www.dgmk.de veröffentlicht.