BgVV warnt vor Kava-Kava-haltigen ProduktenSchädigung der Leber durch den Verzehr nicht auszuschließen Nach Informationen des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) werden in Deutschland über das Internet Produkte als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel vertrieben, die Kava Kava bzw. Kava-Kava-Extrakte enthalten. Nach Einnahme Kava-Kava-haltiger Arzneimittel waren bei Patienten schwere Leberentzündungen und dauerhafte Leberschädigungen aufgetreten. Weil damit zu rechnen ist, dass solche gesundheitlichen Schäden auch nach dem Verzehr Kava-Kava-haltiger Lebensmittel auftreten können, warnt das BgVV die Verbraucher nachdrücklich vor dem längerfristigen Verzehr derartiger Produkte. Kava Kava, auch als Rauschpfeffer (Piper methysticum) bekannt, gehört zu den Pfefferpflanzen und stammt aus der Inselwelt des Südpazifik. Stoffen in der Kava-Kava-Wurzel wird die Eigenschaft zugeschrieben, entspannend und angstlösend zu wirken. Die Wurzel der Pflanze bzw. Extrakte daraus wurden in Deutschland vor allem in pflanzlichen Arzneimitteln verwandt. Im Juni 2002 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung für alle Kava-Kava-haltigen Arzneimittel widerrufen, nachdem es bei Patienten, die derartige Medikamente über längere Zeit einnahmen, zum Teil zu schweren gesundheitlichen Schäden gekommen war. Es wird vermutet, dass diese auf Inhaltsstoffe der Kava-Kava-Wurzel zurückzuführen sind. Ausgenommen von dem Widerruf sind nur homöopathische Arzneimittel, bei denen der Kava-Kava-Anteil sehr klein ist. Auch die britische Food Standards Agency (FSA) warnt vor dem Verzehr von Kava-Kava-Produkten und hat den Handel dazu aufgefordert, alle Kava-Kava-Produkte, die als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden, vom Markt zu nehmen. Nach Auffassung des BgVV sind derartige Erzeugnisse in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Datum: | 23.10.2002 | Quelle: | Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin | Autor: | www.bfr.bund.de |
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