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Verbot TBT-haltiger Schiffsanstriche

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Bundeskabinett heute das Verbot tributylzinnhaltiger Schiffsanstriche ab Januar nächsten Jahres beschlossen. Trittin: "Ich freue mich, dass unsere Initiative zum Verbot dieser giftigen Schiffsfarben endlich zum Erfolg geführt hat und der Verkauf und die Verwendung dieser umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien untersagt wird. Zusammen mit dem WWF, Greenpeace und anderen Organisationen haben wir uns seit langem für die erhebliche Entlastung der Meeresumwelt von diesen hormonell wirksamen Stoffen eingesetzt."

Tributylzinn (TBT) gehört zur Gruppe der zinnorganischen Verbindungen. Schon bei niedrigen Konzentrationen wurde beobachtet, dass TBT zur Vermännlichung bei weiblichen Meeresschnecken führt. Gegenwärtig werden allein in der EU jährlich 1.300 Tonnen TBT in Schiffsanstrichen verwendet.

Die Bundesregierung hat sich seit längerem auf EU- und internationaler Ebene mit Nachdruck für ein TBT-Verbot eingesetzt. Bundesumweltminister Trittin hatte im vergangenen Jahr parallel dazu dem Bundeskabinett einen Entwurf für eine nationale Verbotsverordnung vorgelegt und sie nach Verabschiedung der EU zur Notifizierung vorgelegt. Das Vorhaben wurde jedoch seinerzeit nicht weiter verfolgt, da die EU-Kommission nach erfolgreichen Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) im Oktober 2001 einen Richtlinienentwurf für eine EU-weite Verbotsregelung vorlegte. Jürgen Trittin: "Jetzt muss die entsprechende Konvention der IMO zügig ratifiziert werden, um möglichst schnell zu einem weltweiten Verbot dieser umweltgefährdenden Schiffsanstriche zu kommen." Mit der vom Kabinett beschlossenen Verbotsverordnung wird die EU-Richtlinie umgesetzt. Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen.

Zinnorganische Verbindungen werden auch als Stabilisatoren und zur bioziden Ausrüstung von Schwertextilien und Bekleidungsgegenständen verwendet. Mit einer EU-Studie soll das von diesen Verbindungen in Zubereitungen (mit Ausnahme der Schiffsanstriche) und Erzeugnissen (u.a. PVC-Folien, Textilien) ausgehende Risiko abgeschätzt werden. Brüssel will ggf. weitere Verbotsverordnungen für die TBT-Anwendung vorschlagen.

 

Datum:14.08.2003
Qülle:

BMU

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