| | TBT in immer neuen Gegenständen - Badeartikel auch belastet TBT auch in Luftmatratzen und Schwimmflügeln Neueste Untersuchungen von Greenpeace ergaben, dass (nach Babywindeln, Tiefkühlfisch, Gartenschläuchen, Fussballtrikots, T-Shirts, Innenraumfarben, Fußsprays, PVC-Böden ...) auch Badeartikel mit dem giftigen TBT (Tribzutylzinn) und DBT (Dibutylzinn) belastet sind. Die TBT-Gehalte in acht in Deutschland erhältlichen aufblasbaren Badeartikeln liegen zwischen 0,9 und 26,2 µg/kg. Über die akute und langfristige Giftigkeit dieser Konzentrationen in Gegenständen, die nicht verzehrt werden, aber Hautkontakt haben und u.U. in den Mund genommen werden, wogt ein angeregter Streit durch den Blätterwald. Unstreitbar ist aber, dass TBT einer der giftigsten Stoffe, den der Mensch heute bewusst in die Umwelt freisetzt. Ein in Aussicht gestelltes TBT-Verbot ist noch nicht in Kraft.
"Das Chemiegift TBT ist außer Kontrolle," sagt Manfred Krautter, Chemieexperte bei Greenpeace. "Wir gehen davon aus, dass es in Tausenden Produkten enthalten ist. Grundsätzlich gehört TBT nicht in Alltagsgegenstände. Die Chemieindustrie will auf diese Gifte nicht freiwillig verzichten. Sie wird erst reagieren, wenn die Bundesregierung TBT und andere Organozinnverbindungen vollständig verbietet." Wann sich diesbezüglich etwas tut, bleibt abzuwarten. Angesichts der nicht abreissenden Kette von Funden an TBT in Produkten scheint es aus praktischen Gründen aber nicht angezeigt zu sein, einen "Slalom" um die als belastet genannten Produkte zu beginnen. Die angeregte Diskussion wird sicherlich in Kürze zu ingesamt verringerten TBT-Gehalten in Gebrauchsprodukten führen (bei den Windeln schon geschehen).
Datum: | 13. 9. 2000 | Quelle: | Greenpeace | Autor: | Eckart Willer / enius |
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