Holzschutzmittel und Mietminderung Wurden bei der Errichtung oder Renovierung einer Mietwohnung schädliche Holzschutzmittel verwendet, kann der Mieter die Herabsetzung der Miete oder Schadensersatz verlangen, sofern der Vermieter seine Haftung für anfängliche Mängel im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Urteil des LG Darmstadt vom 08.01.1997 Datum: | 6. 10. 2000 | Quelle: | Finanztip.de |
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