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Neue BSE-Fälle in der Schweiz

 

Generelles Tiermehlverbot gefordert

In der Schweiz sind erstmals zwei Rinder an BSE erkrankt, die nach der verschärften Futtermittelverordnung von Mai 1996 geboren wurden. Das Schweizer Konsumentenforum forderte deshalb am Donnerstag in Bern ein generelles Verbot von Tiermehl im Futter.

Seit 1990 ist in der Schweiz der Einsatz von Fleisch- und Fleischknochenmehl bei der Rinderfütterung verboten. Im Mai 1996 wurde diese Vorschrift verschärft: BSE-Risiko-Organe wie Gehirn, Rückenmark oder Augen von Kühen dürfen nicht mehr zu Futtermehl verarbeitet werden, sondern müssen verbrannt werden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen ging bisher davon aus, dass bei Rindern mit Jahrgang 1997 und später keine Fälle von Rinderwahnsinn mehr auftreten sollten. Bei den beiden kürzlich entdeckten kranken Rindern aus den Kantonen St. Gallen und Obwalden handelt es sich jedoch um Tiere, die im November 1996 und im Februar 1997 geboren wurden.

Das Konsumentenforum forderte deshalb am Donnerstag ein generelles Tiermehlverbot. Dieses Verbot müsse auch für die Fütterung von Schweinen und Geflügel gelten. Zudem sollten die restlichen Tiermehlbestände vernichtet werden.
 

 

Datum:6. 11. 2000
Quelle:bdw

 

 




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