| | Erneute Fristverlängerung für die Ökozulage Eigentlich sollte die Ökozulage zum Ende des Jahres 2000 auslaufen. Doch eine Gesetzesänderung verlängert sie nun bis Ende 2002. Die Ökozulage von max. insgesamt 900 Mark pro Jahr wird gewährt für den Kauf oder Bau eines Niedrigenergiehauses (400 DM) und den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen, Anlagen zur Wärmerückgewinnung u.ä. (zwei Prozent der Investitionssumme, max. 500 DM/Jahr). Genau wie die Eigenheimzulage wird auch die sie ergänzende Ökozulage über den Zeitraum von acht Jahren gezahlt. Einkommensgrenzen: 320 000 DM für Verheiratete im Jahr der Beantragung und im Jahr zuvor, 160 000 für Alleinstehende, pro Kind erhöht sich die Summe um 60 000. Die Anträge sind auf dem dafür bestimmten Formular beim zuständigen Finanzamt zu stellen; das Amt zahlt die Förderung als Zulage direkt an den Wohneigentümer aus.
Datum: | 8. 11. 2000 | Quelle: | Berlin Online | Autor: | Eckart Willer / enius |
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