Fehler in Heizkostenabrechnungen Viele Heizkostenabrechnungen enthalten Fehler. Wer als Mieter nicht unnötig Geld verschenken will, sollte die Abrechnung sorgfältig prüfen, empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Köln. Zu achten ist etwa darauf, ob der Abrechnungszeitraum tatsächlich zwölf Monate beträgt und ob die Rechnungen über die Brennstoffkosten aus der aktuellen Abrechnungsperiode stammen. Bei Ölheizungen muss der Anfangsbestand bezahlt werden, das heißt die Ölmenge, die zu Beginn der Abrechnungsperiode im Öltank war. Darüber hinaus muss die in der Abrechnungsperiode nachgetankte Ölmenge abzüglich des Bestandes am Ende der Abrechnungsperiode gezahlt werden. Geprüft werden sollte auch, ob die als Heiznebenkosten aufgeführten Kosten tatsächlich umlegbar sind. Dies gilt für Betriebsstrom, Wartungskosten, Messung nach dem Immissionsschutzgesetz und Kosten für den Wärmemessdienst. Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage oder Reinigung der Anlage gibt es dem DMB zufolge nur noch ausnahmsweise. Die Aufteilung zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten muss der Regelung im Mietvertrag und der Abrechnung des Vorjahres entsprechen. Mindestens 50 Prozent der Kosten und höchstens 70 Prozent müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Auch ein Blick auf die Anzahl der abgerechneten Einheiten kann sich lohnen: Die Angabe in der Heizkostenabrechnung muss mit den Werten im Ableseprotokoll übereinstimmen. Eine Kopie des Ableseprotokolls muss die Wärmemessdienstfirma nach dem Ablesetermin aushändigen.
Datum: | 8. 11. 2000 | Quelle: | DMB |
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