| | Zwei Chemikalien neu auf der „Roten Liste“ gefährlicher Stoffe Die Liste gefährlicher Chemikalien wird mit den Verbindungen Ethylenoxid und Etylendichlorid ergänzt. Darauf einigten sich die 73 Unterzeichnerstaaten der Rotterdam-Konvention in dieser Woche. Zuvor hatte das UN-Umweltprogramm vor den zwei krebserregenden Chemikalien gewarnt. Die Aufnahme in die "Rote Liste" bedeutet jedoch keine Anwendungsbeschränkung, sondern lediglich eine Informationspflicht der Behörden bei Ein- bzw. Ausfuhr des Stoffes. Der Rotterdam-Konvention liegt das Prinzip zugrunde, dass Chemikalien, die im Ausfuhrland verboten oder streng beschränkt sind, nicht ohne Zustimmung des Einfuhrlandes exportiert werden dürfen. Bevor eine Regierung den Import einer gefährlichen Chemikalie oder eines Pestizids akzeptiert, muss der Exporteur ausführliche Informationen über die möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken vorlegen. Risken, denen Bauern, Arbeitnehmer und Konsumenten ausgesetzt sein können, werden damit auf völkerrechtlich verbindlicher Basis deutlich verringert. Die Rotterdam-Konvention erfasst vor allem Pestizide und Industriechemikalien. Die Palette umfasst Substanzen wie DDT, Lindan, Pentachlorphenol oder polychlorierte Biphenyle und soll in den kommenden Jahren weiter vergrößert werden. Für Chemikalien, die noch nicht auf der Liste stehen, ist in der Konvention eine Exportnotifikation festgehalten. Sie sieht vor, dass bei der Ausfuhr einer Chemikalie, die im Exportland aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen beschränkt ist, die zuständige Behörde des Importlandes informiert wird. Die Rotterdam-Konvention soll vor allem die Position der Entwicklungsländer stärken, indem sie verhindert, dass gefährliche chemische Ladenhüter von reichen Industrieländern in die Dritte Welt geliefert werden. Ins Leben gerufen wurde die Konvention unter der Schirmherrschaft des UN-Umweltprogramms UNEP und der UN-Welternährungsorganisation FAO. Datum: | 9. 11. 2000 | Autor: | Wieland Welsch / enius |
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