Bausparprämie Die Bausparprämie - auch Wohnungsbauprämie genannt - kann bekommen, wer einen Bausparvertrag hat und ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Mark (Verheiratete) oder 50.000 (Alleinstehende) nicht überschreitet. (Verwechseln Sie diese Grenzen nicht mit dem Bruttoeinkommen, das kann deutlich darüber liegen; im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater). 10 Prozent Prämie aus bis zu 2000 Mark (Verheiratete) bzw. 1000 Mark Beiträgen des Jahres 2000 zahlt der Staat Bausparern dazu. Wichtig: - Prüfen Sie, ob Ihr zu Versteuerndes Einkommen unter den genannten Grenzen liegt (Ost- und Westdeutschland gleiche Grenzen)
- Prüfen Sie, wie viel Sie in Ihren Bausparvertrag dieses Jahr eingezahlt haben. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach bzw. fordern einen Kontoauszug an.
- Fordern Sie einen Prämienantrag bei Ihrer Bausparkasse an. (Viele Bausparkassen versenden diesen Antrag im Herbst automatisch).
- Zahlen Sie ggf. bis zur für Sie relevanten Grenze (2000 Mark oder 1000 Mark) nach.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an die Bausparkasse zurück. Ihnen wird die Prämie dann automatisch gutgeschrieben.
Stichtag für die Einzahlungen ist der 31.12.2000; die Frist für die Antragstellung läuft am 31.12.2001 ab. Datum: | 20. 11. 2000 | Autor: | Eckart Willer / enius |
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