Creutzfeldt-Jakob-Krankheit: weitere Risikovorsorge bei Blutspenden Der Arbeitskreis Blut, ein vom Bundesministerium für Gesundheit berufenes Sachverständigengremium, hat sich im November 2000 erneut mit der Frage der möglichen Übertragung der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) durch Blut befasst. Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse und Daten beschloss der Arbeitskreis folgende Stellungnahme: 1. Die vom Paul-Ehrlich-Institut spätestens zum 1. Oktober 2001 angeordnete Verminderung von Leukozyten im Blut (Leukozytendepletion), die auch der Gefahr der Übertragung der vCJK vorbeugt, soll so schnell wie möglich in den Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen durchgeführt werden. Ein Hinauszögern aus Kostengründen ist nicht vertretbar. 2. Spender, die sich im Zeitraum von 1980-1996 insgesamt mehr als 6 Monate im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) aufgehalten haben, sollen aus Gründen der Risikovorsorge bis auf Weiteres von der Blut- und Plasmaspende ausgeschlossen werden. Die Umsetzung bzw. Einhaltung der beiden Punkte überwacht das Paul-Ehrlich-Institut. Das Institut ist eine selbständige Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit und zuständig für die Zulassung und Chargenfreigabe von (immun)biologischen Arzneimitteln im Humanbereich und von Mitteln im Veterinärbereich. |