| | Produktname wichtig für wirksame Hilfe bei Vergiftungen Vergiftungsfälle durch Haushaltschemikalien sind nicht selten. Besonders häufig betroffen sind mit einem Anteil von zwei Dritteln Kinder unter 4 Jahren. Um dauerhafte Schäden zu verhindern, muss schnell und effektiv gehandelt werden. Doch gerade das ist oft nicht möglich, weil auf den werbetechnisch aufwendig gestalteten Verpackungen der Produktname nur schwer zu erkennen ist. Dieser wird vom Arzt aber dringend benötigt, um die Vergiftung richtig zu behandeln. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung, DIN, den Verbraucherverbänden, den Giftinformationszentren und der Industrie hat das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) jetzt eine Initiative gestartet, um das Auffinden dieser wichtigen Information auf dem Produkt erheblich zu erleichtern. Bei einem ersten Gespräch im BgVV einigten sich die Beteiligten darauf, gemeinsam einen Entwurf zu erarbeiten, der als Grundlage für eine europäische Norm dienen soll. In einer Studie des BgVV zu Vergiftungen durch Lampenöle hat das Institut seit März letzten Jahres insgesamt 138 Vergiftungsfälle erfasst, die eine Klinikaufnahme erforderten. Nur in 36 Fällen (rund 26 %) konnte das Produkt eindeutig identifiziert werden. Hochgerechnet auf die Bundesrepublik muss jährlich in mindestens 10.000 Vergiftungsfällen mit relevanten Problemen bei der Produktidentifizierung gerechnet werden. Nur über den korrekten Produktnamen aber können die Ärzte der Giftinformationszentren in ihren Datenbanken die richtige Rezeptur finden und die notwendigen Behandlungsmaßnahmen ergreifen. Besonders schwierig ist es dann, wenn verschiedene Produkte einer Marke unter dem gleichen Handelsnamen angeboten werden, wie z.B. Reiniger, Ultra Reiniger, Klarspüler oder Tabs. Eine unterschiedliche chemische Zusammensetzung erfordert nämlich auch unterschiedliche Maßnahmen durch den behandelnden Arzt. Künftig sollen Betroffene und behandelnde Ärzte deshalb Produktnamen, Artikelnummer, Adresse und Telefonnummer des Herstellers konzentriert an einer farblich hervorgehobenen Stelle auf der Verpackung in unmittelbarer Nähe des Strichcodes finden. Auf kleinen Verpackungen soll ein Logo den Produktnamen eindeutig kennzeichnen. Eine solche einheitliche Etikettierung wird den vorausschauenden Verbraucherschutz entscheidend verbessern. Voraussetzung ist, dass im Vergiftungsfall Produkt und Verpackung bereitgehalten werden, damit sich der Arzt schnell und gezielt informieren kann. Produkt und Verpackung sollten unbedingt mit zum Arzt oder in die Klinik genommen und dort aufbewahrt werden. Datum: | 30. 1. 2001 | Quelle: | BgVV | Autor: | bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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