Sicherheitsauflagen für den Umgang mit BSE-Risikomaterial Die Gefahr einer Infektion des Menschen mit dem tödlichen BSE-Erreger ist möglicherweise höher, als bislang bekannt war. So ist derzeit nicht auszuschließen, dass der BSE-Erreger auch über die Schleimhäute der Augen, des Mundes und der Nase sowie bei Verletzungen der Haut übertragen werden kann. Daher empfiehlt das Bundesarbeitsministerium Schlachthof-Angestellten, Gesichtsmasken, Gummihandschuhe unter den Schnitt hemmenden Schutzhandschuhen und Feuchtigkeit abweisende Kleidung zu tragen. Die Einwegschutzkleidung soll nach der Schlachtung der Tiere vernichtet werden. Die Maßnahme wird ausdrücklich als Empfehlung bezeichnet, deren Umsetzung bei den einzelnen Betrieben, Innungen oder Berufsgenossenschaften liegt. Diese Maßnahme ist eine Empfehlung und nicht bundesweit verbindlich. Dennoch hat zum Beispiel die Hamburger Gesundheitsbehörde aus der Empfehlung eine Vorschrift für die Hamburger Schlachtereien gemacht, deren Nicht-Einhaltung als Verstoß gegen die Arbeitsschutzauflagen gewertet wird. Der Inhaber der Hamburger Großschlachterei Fricke, Kurt Korb, hält nichts von den Maßnahmen, da "schließlich auch in England kein Kollege an BSE gestorben sei". Die Schutzmaßnahmen müssen von der Schlachterei getragen werden. Schutzhandschuhe beim Schlachten zu tragen sei schon lange üblich, sagte Norbert Schulz von der Fleischerei-Berufsgenossenschaft. Neu hinzugekommen sei aber der Gesichtsschutz aus Plexiglas, den die Berufsgenossenschaft den Arbeitern bereits seit Oktober vergangenen Jahres empfiehlt. „Komplizierter wird das Schlachten dadurch nicht.“ Kritik übt Schulz an der Vorschrift in der Schlachttierverordnung, wonach Rinder beim Schlachten in der Mitte durchtrennt werden müssen: „Bei diesem Vorgang wird direkt durch das Risikomaterial gesägt. Wir könnten uns die ganzen Schutzmaßnahmen sparen, wenn man die Wirbelsäule komplett heraustrennt.“ Eine solche neue Schlachtmethode wird derzeit erprobt. Und auch die EU-Kommission will verhindern, dass weiterhin Rindfleisch mit dem Wirbelsäulenknochen verkauft wird. Dazu gehören etwa T-Bone-Steaks. Geplant ist, künftig die Wirbelsäule als Risikomaterial einzustufen. Diese Regelung soll am 1. April in Kraft treten. Das Heraustrennen der Wirbelsäule wird von der Industrie freilich wegen des erhöhten Aufwandes kritisch gesehen. Man hofft auf eine EU-weite Lösung, da das deutsche Fleisch sonst nicht mehr konkurrenzfähig sei.
Datum: | 7. 2. 2001 | Autor: | Eckart Willer |
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