| | EU-Richtlinie zur Entsorgung von Schiffsabfällen in Kraft Vor kurzem ist die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände in Kraft getreten. Sie muss von den Mitgliedstaaten bis Ende 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Um in den Seehäfen die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Hafenauffangeinrichtungen zu verbessern, sind unter anderem Abfallbewirtschaftungspläne für jeden Hafen aufzustellen. Vor allem ist ein Kostendeckungssystem für die Inanspruchnahme der Einrichtungen einzuführen, das keinen Anreiz bietet, Abfälle auf See zu entsorgen. |