| | BSE-Maßnahmengesetz in Kraft Mit der Zustimmung des Bundesrates ist am 17.02.2001 das vom Bundestag beschlossene BSE-Maßnahmengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verschafft dem Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mehr Einfluß. In Zukunft kann es mit Zustimmung des Bundesrates per Rechtsverordnung drei Gesetze ändern: das Verfütterungsverbots-, das Tierseuchen- und das Tierkörperbeseitigungs-Gesetz. Dadurch wurde die rechtliche Voraussetzung für das Töten ganzer Rinderherden geschaffen. Das Tierseuchengesetz sieht die Massenschlachtung bisher nur bei Seuchen vor, die von Tier zu Tier übertragen werden. Der BSE-Erreger wird jedoch nach bisherigen Erkenntnissen durch verseuchtes Tiermehl verbreitet. Weitere Übertragungswege sind denkbar, aber nicht nachgewiesen. Das neue Gesetz sieht außerdem höhere Strafen für das Untermischen von Tiermehl in Viehfutter vor. |