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Berufsunfähigkeit wird zur Privatsache

Traurig, aber wahr: Jährlich sind mehr als 400 000 Bundesbürger aufgrund von schweren Unfällen oder Krankheiten so stark behindert, dass sie ihrer gewohnten Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können und eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen müssen. Anders ausgedrückt: Mindestens jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland ist vor Erreichen des Rentenalters zumindest einmal in seinem Arbeitsleben berufsunfähig. Natürlich kann sich jeder die finanziellen Folgen für sich und seine Familie ausmalen, wenn plötzlich ein geregeltes monatliches Einkommen fehlt. Doch Hand aufs Herz: Wer von uns hat dieses Problem nicht verdrängt und letztlich auf die Versorgung durch die gesetzlichen Rentenversicherungsträger gehofft?

Schon bisher ließ sich mit einer gesetzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente der erworbene Lebensstandard kaum halten. Eigene Vorsorge tat dringend Not. Jetzt hat sich mit der Entscheidung der Bundesregierung zur Berufsunfähigkeitsrente die Lage noch einmal drastisch verschärft.
Wie sah die Situation bisher aus? Die gesetzliche Rentenversicherung kannte zwei unterschiedliche Erwerbsminderungsrenten, die Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) und die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU).
Ab 1. Januar 2001 gibt es nur noch die so genannte Erwerbsminderungsrente mit folgenden Regelungen:

Verweisbarkeit
Bei allen Personen mit Geburtsjahr 1961 oder jünger wird grundsätzlich auf jedwede Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Ausbildung, Qualifikation oder Status verwiesen. Bei Personen, die vor dem Jahr 1961 geboren wurden, gilt weiterhin die Verweisbarkeit auf die berufliche Tätigkeit.

Inanspruchnahme der Rente in Abhängigkeit vom Leistungsvermögen

  • Zahlung der vollen Rente nur bei einer Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden pro Tag
  • Zahlung der halben Rente bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden pro Tag, wobei bei den unter 40-Jährigen alle denkbaren Tätigkeiten in Frage kommen
  • Keine Rentenzahlung bei einem Leistungsvermögen von mehr als sechs Stunden pro Tag

Frank-Henning Florian, Vorstand der DBV-Winterthur Lebensversicherung, meint hierzu: "Die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal berufsunfähig zu werden - besonders durch Krankheit -, ist hoch und führt häufig zu erheblichen finanziellen Notlagen für die Betroffenen. Insofern halte ich diese politische Entscheidung für fragwürdig. Ich kann nur jedem, der nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, dringend empfehlen, eigenverantwortlich für eine Absicherung zu sorgen." Eine Absicherung der Berufsunfähigkeit ist möglich entweder über eine Zusatzversicherung bei einer Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung bzw. bei einer Risikolebensversicherung oder in der Form der Selbständigen Berufsunfähigkeits-Versicherung.
 

 

Datum:16. 2. 2001
Quelle:Verbraucher-News

 




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