| | Schutz vor bösen Zufällen am Bau Am Bau geht nicht immer alles nach Wunsch. Unfälle, Unwetter oder Unvermögen können verheerend wirken. Einige Versicherungen bieten da Schutz vor dem Allerschlimmsten. Eine Feuerversicherung wird oft bereits von den Kreditinstituten als Voraussetzung für die Bewilligung von Darlehen verlangt. Eine kostenlose Feuer-Rohbauversicherung ist aber auch bei vielen Wohngebäudeversicherungen enthalten, die man gleich bei Baubeginn abschließen kann. "Normale" Feuerschäden sowie Sturm- und Leitungswasserschäden sind dadurch aber noch nicht abgedeckt. Schadenersatzansprüche drohen beispielsweise, wenn Kinder auf der Baustelle verunglücken. Nicht selten wird das Gelände nämlich als Abenteuerspielplatz betrachtet. Ein einfaches Verbotsschild hilft da wenig – weder vor Gesundheitsschäden noch vor Schadensersatzansprüchen. Schutz bei Unfällen von Fremden, Besuchern und Bauarbeitern, auch bei unberechtigten Forderungen, bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Freunde, Nachbarn oder Verwandte die beim Bauen helfen, müssen darüber hinaus bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Immer wieder stellt ein Bauherr am Morgen fest, dass Material oder Maschinen gestohlen wurden. Bei Diebstahl und Vandalismus springt die Bauleistungsversicherung ein. Auch Schäden, die durch fahrlässiges Handeln der Handwerker entstanden sind, werden erstattet. Bauherr und Unternehmer können sich die Bauleistungsprämie auch teilen, diese sollte dann jedoch vor Baubeginn vertraglich vereinbart werden. Sobald mit der Installation eines Heizöltanks begonnen wird, kann eine Gewässerschaden-Haftpflicht sinnvoll sein. Läuft Öl aus und gelangt ins Grundwasser, kann der Schaden schnell in die Tausende gehen. Datum: | 27. 2. 2001 | Autor: | Wieland Welsch, Thomas Nowak |
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