Neue Energieeinsparverordnung mit Wirkung auf Klima und Bauwirtschaft Die Bundesregierung hat am 7. März den Entwurf einer Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 Prozent gegenüber dem heute erreichten Standard zu verbessern und die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker als bisher auszuschöpfen. "Damit wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel", sagte Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig. Außerdem wies Bodewig auf den Effekt beim Klimaschutz hin. Schätzungen zufolge wird aufgrund der Verordnung der Kohlendioxid-Ausstoß bis 2005 um etwa zehn Millionen Tonnen sinken. Häuser, die nach den neuen Vorschriften gebaut werden, verbrauchen rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr. Bislang sind noch etwa zehn Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr üblich. Besonderer Wert, so Bodewig, werde auf die "intelligente Erschließung" von Energieeinsparpotenzialen gelegt. Die verbesserte Planung und Ausführung, z. B. die Vermeidung von Wärmebrücken, werde belohnt. Die vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich ist wirtschaftlich vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisieren sich durch Energiekosteneinsparung generell deutlich im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude. Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto soll der Energiebedarfswert für mehr Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen. Besondere Energiesparpotenziale liegen im Gebäudebestand. Mit der Verordnung will die Bundesregierung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Insbesondere geht es um den Ersatz von über zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebauten ineffizienten Heizkesseln, die nachträgliche Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Aber auch bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es laut Bauministerium in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig energiesparende Maßnahmen vorzunehmen. Zur Unterstützung energiesparenden Bauens will die Bundesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich weiter verstärken. So wird beispielsweise schon in den nächsten Monaten die Deutsche Energie-Agentur (DEnA) eine Veranstaltungsreihe zur Energieeinsparverordnung für Architekten und Ingenieuren durchführen. Daneben ist zusätzlich zu den bestehenden Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier werden durch die KfW Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern. |