Vermieter darf Umlagenberechnung nicht ohne Rücksprache ändern (dpa/lhe) - Vermieter können nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt den Verteilerschlüssel für die Umlagenberechnung nicht eigenmächtig verändern. Mit dem Urteil (Az.: 33 C 3716/00-67) wies das Gericht die Klage eines Vermieters gegen einen Mieter auf Zahlung eines zusätzlichen Umlagenbetrages von rund 360 Mark für die Jahresabrechnung 1999 zurück. Die zusätzliche Forderung hatte sich aus einer Änderung der Umlagenberechnung auf der Grundlage «Quadratmeter Wohnfläche» statt früher «Personen/Monat» ergeben. Diese Veränderung hatte der Vermieter nach Feststellung des Gerichts eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Mieter vorgenommen. Rechtsverbindlich könne eine solche Veränderung aber nur im Einvernehmen mit dem Mieter erfolgen, entschied das Gericht. Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 3716/00-67) |