Mehr Sicherheit für Häuslebauer bei Bauträger-Pleiten gefordert Der Bauherren-Schutzbund (BSB) hat einen verbesserten Verbraucherschutz für Bauherren gefordert. Damit der Hausbau nicht zum Albtraum werde, müsse vor allem ein Kündigungsrecht bei Insolvenz des Bauunternehmers in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden, forderte die Schutzorganisation in Berlin. Bauherren, die mit dem Konkurs ihres Bauträgers oder Hausanbieters konfrontiert würden, erlitten durchschnittlich finanzielle Verluste von 40 000 bis 60 000 DM, sagte der BSB-Vorsitzende Peter Pirovits. Durch die Krise der Bauwirtschaft drohe die Vernichtung von bis zu einer dreiviertel Milliarde DM Eigenkapital von Bauherren und Immobilienkäufern. An Bundesbauminister Kurt Bodewig (SPD) appellierten die Experten, die im letzten Jahr abgesenkten Einkommensgrenzen für die private Eigenheimförderung wieder anzuheben. Die Bedürfnisse von Eigenheimbauern und Immobilienkäufern zur Eigentumsbildung würden „offenkundig von der Politik nicht richtig eingeschätzt”, kritisierte Pirovits. Er schloss sich der Forderung der Spitzenverbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an die Bundesregierung an, „praktikable Vorschriften für gefördertes selbstgenutztes Eigentum als Alterssicherung” vorzulegen. Private Häuslebauer – bundesweit entstehen 247 000 Eigenheime mit einem Bauvolumen von 80 Mrd. DM jährlich – stellten gegenwärtig „wesentliche Auftraggeber” für die kriselnde Bauwirtschaft dar. Es sei deshalb nötig, die Förderbedingungen für den privaten Eigenheimbau wieder zu verbessern und Einfamilienhäuser steuerlich zu begünstigen. Die etwa 500 000 Bauherren und Immobilienerwerber, die jährlich bundesweit mit dem Vertrags- und Baurecht umgehen müssten, trügen dabei gegenüber den marktbeherrschenden Bauträgern ein großes persönliches und finanzielles Risiko, stellte der BSB-Vorsitzende fest. Privates Baurecht müsse künftig verbraucherorientiert gestaltet und gegen Firmenkonkurse besser abgesichert werden. Kritik äußerte der Verein an der mangelnden Markttransparenz der Bauträger. Jedes zweite vom BSB ausgewertete Vertragsangebot erhalte keine eindeutige Definition des Vertragsgegenstandes. In der Hälfte der Leistungsbeschreibungen seien Art und Güte der Baustoffe und -materialien sowie der Ausstattungsstandard unvollständig dargestellt. Eine klare Definition der Bauleistungen und die Einfügung eines „Bauvertrages“ im Werkvertragsrecht sei daher ebenfalls unerlässlich. Einer Umfrage des Bauherrenschutzbundes zufolge, wünschen sich private Bauherren vorrangig Beratung beim frühzeitigen Erkennen von Baumängeln und finanziellen Risiken sowie bei der Vertragsprüfung. Der Bauherren-Schutzbund wurde 1995 in Berlin und Brandenburg gegründet. An die fast 60 Regionalbüros bundesweit haben sich im vergangenen Jahr mehr als 3000 Bauinteressenten mit der Bitte um Beratung gewandt. Datum: | 9. 3. 2001 | Quelle: | BSB / Die Welt - online |
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