Neue Gebühr für Lkw-Vignette abhängig vom Schadstoffausstoß Ab dem 1. April 2001 werden für die LKW-Eurovignette neue Gebührensätze gelten, die auch eine emissionsbezogene Staffelung besitzen. Für Kraftfahrzeuge der Emissionsklasse Euro II und besser gelten bei längerfristigen Gebührenbescheinigungen die bisherigen Gebührensätze weiter. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß sind höhere Gebührensätze vorgesehen. Die Änderung der Autobahngebühren gilt für alle am „Eurovignetten-Übereinkommen" beteiligten Länder: Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark und Schweden. Die Eurovignette wurde 1995 für LKW ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingeführt Bundesminister Kurt Bodewig betonte in Berlin, dass die aktuelle zeitbezogene Lkw-Gebühr nur einen Zwischenschritt zur Einführung einer streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lkw im Jahr 2003 darstelle. Die Autobahngebühren für Lkw werden in Zukunft von den gefahrenen Kilometern abhängen. Damit solle vorrangig eine verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten erreicht und mehr Güterverkehr auf Schiene und Schiff verlagert werden. |