| | Wohnung muss beim Auszug nicht weiß gestrichen werden Eine Mietwohnung muss beim Auszug nicht unbedingt weiß gestrichen hinterlassen werden: Solange der Mieter die Wohnung nicht durch extreme Farbgestaltung verunstaltet, braucht er auf Farbwünsche des Vermieters keine Rücksicht zu nehmen. Das teilt der Deutsche Mieterbund in Köln unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Lübeck mit (LG Lübeck, Az.: 14 S 221/00). Per Mietvertrag lasse sich weder eine generelle Renovierungsverpflichtung bei Vertragsende vereinbaren noch könne dem Mieter vorgeschrieben werden, alle Räume völlig weiß zurückzugeben. In dem verhandelten Streitfall ging es den Angaben zufolge um eine hellblau marmorierte Flurtapete, die der Vermieter nicht akzeptieren wollte. Verschiedene Gerichte haben laut Mieterbund allerdings in der Vergangenheit entschieden, dass der Mieter bei der Farbgestaltung Geschmacksgrenzen zu berücksichtigen habe. So urteilte das Landgericht Berlin, dass der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung keine Farben wie Türkis, Lila, Schwarz oder Rot akzeptieren müsse. LG Lübeck, Az.: 14 S 221/00 Datum: | 15. 3. 2001 | Quelle: | Anwalt-Suchservice |
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