Vermieter muss für Sturmschäden aufkommen Fällt bei einem Sturm ein Kamin vom Hausdach und trifft ein Auto, muss der Hausbesitzer Schadensersatz leisten. Der Besitzer müsse entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen, dass Gebäudeteile selbst heftigen Sturmböen der Stärken 11 oder 12 standhalten. Das berichtet der Deutschen Mieterbund (DMB) in Köln.unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich (Az. 11 C 115/99). Im verhandelten Fall war der Schornstein vom Dach eines Mietshauses auf das Auto eines Mieters gestürzt. Das Gericht sprach dem Mieter daraufhin rund 7000 Mark Schadenersatz zu. Nach Angaben des DMB ging das Amtsgericht davon aus, dass der Vermieter verantwortlich für den Schaden sein, da «die Ablösung der Gebäudeteile eine Folge mangelhafter Gebäudeunterhaltung war». Nach der allgemeinen Lebenserfahrung spreche ein Loslösen von Gebäudeteilen in Folge von Witterungseinwirkung für eine fehlerhaft errichtete oder mangelhaft unterhaltene bauliche Anlage, heißt es in dem Urteil weiter. Diese Vermutung finde «ihre Grenze nur an einem außergewöhnlichen Naturereignis, mit dem der Vermieter nicht rechnen muss». Doch selbst statistisch gesehen selten auftretende Stürme und Sturmböen der Windstärken 11 bis 12 müssten in die Sicherheitserwägungen des Hauseigentümers einbezogen werden. Letztlich müsse der Kamin regelmäßig überprüft werden, so das Gericht. Dabei reiche eine Überprüfung durch den Schornsteinfeger nicht aus. Im Hinblick auf die Standsicherheit müssten ein Baubetrieb oder ein Dachdecker mit der Überprüfung beauftragt werden. Amtsgericht Grevenbroich (Az. 11 C 115/99) Datum: | 15. 3. 2001 | Quelle: | Anwalt-Suchservice |
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